24. Januar 2006: Schadensersatzeststellungsklage Kirch-Konzerntochter / Dr. Kirch vs. Dr. Breuer / Deutsche Bank
Jura macht nicht nur uns Studenten Kopfzerbrechen, sondern Nichtjuristen um so mehr - das merkt man immer wieder an Falschmeldungen und Halbwahrheiten in den Medien ... - die roten Anmerkungen stammen jeweils von mir
"Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag entschieden, dass die Deutsche Bank und Breuer wegen dessen Interview-Äußerungen Schadenersatz an Kirch leisten müssen. Dessen Höhe ist noch offen." - die Ursächlichkeit der Äußerung für den Schaden muß erst noch nachgewiesen werden, Kleinigkeit ...
"Der BGHG hatte der Kirch-Gruppe in seinem Urteil ein Recht auf Schadensersatz zugesprochen." - in der Pressemeldung steht explizit, daß es eben gerade nicht um die ganze Kirch-Gruppe gehen kann, sondern nur um die rechtlich selbständige Konzern-Tochter, mit der die Deutsche-Bank in einer vertraglichen Beziehung stand - das ist die andere Seite der Medaille des vorteilhaften "konzernrechtlichen Trennungsprinzips, das zu einer Beschränkung der Haftung für ein Darlehen auf die vertragsschließende Konzerngesellschaft führt."
... meint jedenfalls RP-Online
"Ein Banker darf die Kreditwürdigkeit seiner Geschäftspartner nicht durch Interviews gefährden. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) gestern auf Klage des Ex-Filmhändlers Leo Kirch fest. Die Deutsche Bank und ihr ehemaliger Vorstandschef Rolf Breuer müssen einer Kirch-Firma deshalb grundsätzlich Schadenersatz bezahlen. Die von Kirch geforderten 6 Milliarden Euro wird sie aber nicht bekommen." steht das in der Pressemeldung oder hat der Journalist ein Orakel befragt ?
"In einem Gespräch mit dem Business-Sender Bloomberg TV hatte Breuer im Februar 2002 gesagt, die Banken seien nicht mehr bereit, dem damals schon angeschlagenen Medienunternehmer weitere Kredite zu geben." - man könnte auch den Gesamtzusammenhang objektiv darstellen - gleich ganz zu Beginn der Pressemeldung steht nämlich explizit, daß Herr Dr. Breuer "im Zusammenhang (...) mit der in den Medien erörterten Finanzkrise (...)antwortete" - der BGH hat also auch festgestellt, daß die Krise bei Kirch zum Zeitpunkt der Äußerung bereits in den Medien war - das könnte den Nachweis der Ursächlichkeit der Äußerung für die Insolvenz ganz besonders schwer machen ...
... meint jedenfalls die taz
Der tagesspiegel-online hat etwas besonders gründlich falsch verstanden ...:
"Deutsche Bank mitschuldig an Kirch-Pleite" - so einfach ist es nicht ...
"Die Deutsche Bank und ihr ehemaliger Vorstandschef Rolf E. Breuer tragen Mitschuld am Zusammenbruch des Medienkonzerns des Unternehmers Leo Kirch – und müssen teilweise für entstandene Schäden haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden." hat er nicht
Breuer habe mit einem Interview im Jahr 2002, in dem er sich über die Kreditwürdigkeit Kirchs kritisch geäußert hatte, vertragliche Pflichten verletzt und „wahrscheinlich einen Vermögensschaden verursacht“. - vielleicht sollte man auch dazuschreiben, von wem oder aus welcher Quelle das Zitat stammt ? In der Pressemeldung des BGH steht nichts von einer wahrscheinlichen Verursachungdes Vermögensschadens, sondern etwas ganz anderes: "Der Bundesgerichtshof hat der Schadensersatzfeststellungsklage, die nicht den Nachweis eines durch die Interviewäußerung verursachten Vermögensschadens, sondern lediglich die Wahrscheinlichkeit eines solchen voraussetzt, (...) stattgegeben" Wie hoch das Gericht die Wahrscheinlichkeit einschätzt, kann man nach Äußerungen eines Deutsche-Bank-Anwalts daraus nicht ablesen, sondern vielleicht schon eher aus der Verteilung der Kostenfestsetzung - hier trägt nämlich Kirch 2/3, Breuer und die Bank jedoch lediglich je 1/6 ...
Am besten liest man sich das Original durch ...
Jura macht nicht nur uns Studenten Kopfzerbrechen, sondern Nichtjuristen um so mehr - das merkt man immer wieder an Falschmeldungen und Halbwahrheiten in den Medien ... - die roten Anmerkungen stammen jeweils von mir
"Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag entschieden, dass die Deutsche Bank und Breuer wegen dessen Interview-Äußerungen Schadenersatz an Kirch leisten müssen. Dessen Höhe ist noch offen." - die Ursächlichkeit der Äußerung für den Schaden muß erst noch nachgewiesen werden, Kleinigkeit ...
"Der BGHG hatte der Kirch-Gruppe in seinem Urteil ein Recht auf Schadensersatz zugesprochen." - in der Pressemeldung steht explizit, daß es eben gerade nicht um die ganze Kirch-Gruppe gehen kann, sondern nur um die rechtlich selbständige Konzern-Tochter, mit der die Deutsche-Bank in einer vertraglichen Beziehung stand - das ist die andere Seite der Medaille des vorteilhaften "konzernrechtlichen Trennungsprinzips, das zu einer Beschränkung der Haftung für ein Darlehen auf die vertragsschließende Konzerngesellschaft führt."
... meint jedenfalls RP-Online
"Ein Banker darf die Kreditwürdigkeit seiner Geschäftspartner nicht durch Interviews gefährden. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) gestern auf Klage des Ex-Filmhändlers Leo Kirch fest. Die Deutsche Bank und ihr ehemaliger Vorstandschef Rolf Breuer müssen einer Kirch-Firma deshalb grundsätzlich Schadenersatz bezahlen. Die von Kirch geforderten 6 Milliarden Euro wird sie aber nicht bekommen." steht das in der Pressemeldung oder hat der Journalist ein Orakel befragt ?
"In einem Gespräch mit dem Business-Sender Bloomberg TV hatte Breuer im Februar 2002 gesagt, die Banken seien nicht mehr bereit, dem damals schon angeschlagenen Medienunternehmer weitere Kredite zu geben." - man könnte auch den Gesamtzusammenhang objektiv darstellen - gleich ganz zu Beginn der Pressemeldung steht nämlich explizit, daß Herr Dr. Breuer "im Zusammenhang (...) mit der in den Medien erörterten Finanzkrise (...)antwortete" - der BGH hat also auch festgestellt, daß die Krise bei Kirch zum Zeitpunkt der Äußerung bereits in den Medien war - das könnte den Nachweis der Ursächlichkeit der Äußerung für die Insolvenz ganz besonders schwer machen ...
... meint jedenfalls die taz
Der tagesspiegel-online hat etwas besonders gründlich falsch verstanden ...:
"Deutsche Bank mitschuldig an Kirch-Pleite" - so einfach ist es nicht ...
"Die Deutsche Bank und ihr ehemaliger Vorstandschef Rolf E. Breuer tragen Mitschuld am Zusammenbruch des Medienkonzerns des Unternehmers Leo Kirch – und müssen teilweise für entstandene Schäden haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden." hat er nicht
Breuer habe mit einem Interview im Jahr 2002, in dem er sich über die Kreditwürdigkeit Kirchs kritisch geäußert hatte, vertragliche Pflichten verletzt und „wahrscheinlich einen Vermögensschaden verursacht“. - vielleicht sollte man auch dazuschreiben, von wem oder aus welcher Quelle das Zitat stammt ? In der Pressemeldung des BGH steht nichts von einer wahrscheinlichen Verursachungdes Vermögensschadens, sondern etwas ganz anderes: "Der Bundesgerichtshof hat der Schadensersatzfeststellungsklage, die nicht den Nachweis eines durch die Interviewäußerung verursachten Vermögensschadens, sondern lediglich die Wahrscheinlichkeit eines solchen voraussetzt, (...) stattgegeben" Wie hoch das Gericht die Wahrscheinlichkeit einschätzt, kann man nach Äußerungen eines Deutsche-Bank-Anwalts daraus nicht ablesen, sondern vielleicht schon eher aus der Verteilung der Kostenfestsetzung - hier trägt nämlich Kirch 2/3, Breuer und die Bank jedoch lediglich je 1/6 ...
Am besten liest man sich das Original durch ...