• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Abschlusszeugnis beantragen

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Ich warte zwar noch auf die letzten Noten, habe mir aber trotzdem schonmal angeschaut, was man alles mit dem Antrag für das Abschlusszeugnis einreichen muss.

Da steht zB, dass die Deckblätter der bearbeiteten EAs und Lotsen beigelegt werden sollen. Ich habe jetzt noch nicht gesucht, bin mir aber fast sicher, dass ich die zumindest nicht mehr vollständig habe. Hat da jemand Erfahrung mit dem Vorgehen beim PA? Vllt auch noch aus dem LL.B.?

Danke und viele Geüße
 
Ich hab letzte Woche mein Zeugnis erhalten. Zuvor habe ich zusammen mit dem Antrag (der Antrag ist als Download verfügbar) sämtliche Deckblätter der einsendearbeiten (die Anzahl die jeweils mindestens für die klausurteilnahme gefordert wurde) sowie die Lotse-Auszüge und die Bescheinigungen für die bestandenen Klausuren in Kopie an das Prüfungsarbeit übersandt. Beizufügen war noch die Bescheinigung über die bestandene masterarbeit, sowie das Deckblatt der masterarbeit. Ob die bei fehlenden Bescheinigungen ein Auge zudrücken weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen, da die bestandenen EA nicht beim prüfungsamt gespeichert werden. (Glaube ich zumindest) Gruß Mark, LL.M.
 
Herzlichen Glückwunsch, Herr LL.M. 😉

Und vielen Dank für die Antwort. Ich verstehe das mit den EAs sowieso nicht so ganz, da die EA ja bestanden sein muss, bevor man die Klausur schreiben kann. Sprich wer die Klausur schreibt (und besteht) hat logischerweise auch die EAs bearbeitet.

Aber dann werde ich mich mal auf die Suche machen.

Das die Unterlagen jur in Kopie eingereicht wurden hat niemanden gestört? und wo ich schonmal jemanden mit Erfahrung habe: wie lange dauert es denn dann nochmal, nach dem Antrag, bis das Zeugnis dann auch kommt?

V
 
Danke für die Glückwünsche, aber du müsstest doch selbst fertig sein oder?! Die Unterlagen werden in dem Antrag ausdrücklich nur in Kopie gefordert. Die klausurbescheinigungen und die Bescheinigung für die masterarbeit finde ich allerdings überflüssig, da diese Ergebnisse ja beim prüfungsamt elektronisch gespeichert sind. Ich denke, da gehts nur nochmal um einen Abgleich, ob alles richtig übertragen ist. Da sollte man im übrigen selbst genau kontrollieren, da bei meiner masterarbeit die Punktzahl nicht korrekt in eine Note umgerechnet worden war. Ich musste nach Antragstellung geschlagene 8 Wochen auf das Zeugnis warten, aber das konnte ich jetzt auch noch verschmerzen. Lg Mark
 
Die EA muß zwar bestanden sein, damit man die Klausur schreiben darf, aber es prüft niemand, ob sie auch tatsächlich bestanden wurde.

Daher ist es möglich, aber nicht zulässig, die Klausur zu schreiben ohne die EA bestanden zu haben.

Dies würde erst bei der Beantragung des Zeugnisses auffallen!
 
Vielen Dank Euch beiden.

Ich warte noch auf ein letztes Klausurergebnis, dann bin ich aber tatsächlich auch durch.

Was die Unterlagen angeht, macht das nach den Ausführungen von CiaRe tatsächlich Sinn. Damm mache ich mich mal auf die Suche nach dem, was ich noch finde.
 
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