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also im §44 II VwVfG steht ja nix anderes als...(anders ausgedrückt) Abgesehen von Abs. 1 ist ein VA nichtig wenn folgende (im Absatz 2 genannten) TB vorliegen.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."