Mach es doch nicht so kompliziert. Überlege dir, wie dein Sachbearbeiter so drauf ist. Wenn du meinst, dein Teilzeitstudium wäre sogar gut, da es zeigt, dass du dich bemühst, trotz Mutterschaft usw.., (bist ja jetzt ohne Krippe eigentlich eh gar nicht vermittlungsfähig, oder?? Akzeptieren die das, dass du sagst, dein Kind kann nicht in die Krippe?), dann sag es...oder wenn du denkst dein Gewissen hält es nicht aus wenn du nicht alles darlegst...Aber an und für sich...uuuunbedingt muss man es nicht sagen, wenn man weiß es gibt nur Scherereien oder so...dann könnte man seine Freizeitbeschäftigung für sich behalten.
Sie dürfen dir das Geld nicht kürzen, solange du wirklich in Teilzeit studierst. Gasthörer ist kein Teilzeitstudium.
Du darfst nur nieeeemaaaals dem Amt sagen😱h tut mir leid, ich kann den Jjob hier nicht annehmen da ich ja meinen Fernkurs mache...Darfst wegen der Uni keinen 1,-Euro-Job, keine Fortbildung, und nix, ablehnen. Dann ist alles in Butter.
Thema Kind: tja, widerspricht sich ja, was du sagst. Wenn das Jobcenter sagen würde, dein Kind ist schon ein Vollzeitjob, dann können die ja eh nicht von dir verlangen, dass du für eine Arbeit zur Verfügung stehst. Da unser STudium berufsbegleitend ist, kannst du es also auch machen wenn dein Kind als Vollzeitjob gilt - hier gibts ja viele die in VZ arbeiten UND noch studierne UND noch Mama sind UNd sogar noch alleinerziehend...
Warum kannst du eigentlich kein Bafög bekommen? Würde es die SAche nicht erleichtern? Dafür musst du allerdings Vollzeit studieren.
Gina