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hi Oncho,
beide Firmen haben je eine Forderung gegenüber der anderen Firma. Den jeweiligen Forderungen stehen bei der jeweils anderen Firma Verbindlichkeiten in selber Höhe gegenüber. Somit keine Aufrechnungsdifferenzen.
- ja, weil im ersten teil der forderung von 200€ (MU gegen TU) eine verbindlichkeit (TU gegen MU) gegenübersteht. Auf der anderen Seite gibt es dir Forderung von 150€ aus LuL (TU gegen MU), die einer Verbindlichkeit in der MU BIlanz gegen übersteht. Da die verzinsung marktüblich ist, kann auf sie verzichtet werden. und somit heben sich beide posten auf.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."