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ja 🙂
Aufgabe 1
- 01.08. geht nicht, weil nur mündlich
- 02.08. da hadere ich noch, ob auch zum 16. erlaubt ist, wenn 15. ausgemacht ist. Ist ja länger und nicht kürzer und somit die Frist von einem Monat auf jeden Fall eingehalten.
Ansonsten wäre es der 30.09.
Probezeit war ja wohl am 1.8. rum, da der 02.04. mitzählt.
Aufgabe 2
1. nein, weil kein sachlicher Grund
vorher schon mal AV
2. ja, wenn übliche Voraussetzungen für aoK gegeben
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."