Zulässigkeit der Klage

Eve, kam m.W. bisher noch nicht dran. Allerdings finden sich ja auch Arbeitsprozessrechtsteile im Skript. Daher wäre es unter besonderen Umständen durchaus vorstellbar, dass man prüfen muss, ob die Klage zulässig ist (wie in BGB). Bei Hemmer, Niederle sowie Alpmann gibt es hier sicherlich Prüfungsschemas dazu.
 
Rewistudi,

da liegst Du völlig falsch! Dieses Semester ist Modul 4 (BGB II) noch vor Modul 6. Da hättest Du schon genügend "Erfahrung" mit der Zulässigkeit etwaiger Klagen. Zudem gibt es in ArbVR eben einen Extrateil, der eben auf dem Prozessrecht aus BGB II aufbaut ...

Es heißt zwar immer, dass man die Module beliebig belegen kann. Dem ist jedoch doch nicht ganz so.

Gruß

Sandra
 
man muss doch eh keine Klausur im Kompletten Gutachtenstil schreiben oder?
also ein Sachverhalt und eine Frage.
Dann kann die zulässigkeit ja nur eine von vielen fragen sein und die kann man dann eben nicht.... Mut zur Lücke...
nein aber ernsthalft.... alles was ich an Fernuni AR Klausuren bisher gesehen habe hatte mehre Fragen auf die nicht im Gutachten stil geantwortet war
 
Hi,
man muss doch eh keine Klausur im Kompletten Gutachtenstil schreiben oder?
also ein Sachverhalt und eine Frage.
Dann kann die zulässigkeit ja nur eine von vielen fragen sein und die kann man dann eben nicht.... Mut zur Lücke...
nein aber ernsthalft.... alles was ich an Fernuni AR Klausuren bisher gesehen habe hatte mehre Fragen auf die nicht im Gutachten stil geantwortet war


Ich weiß nicht, woher Du das hast. Wir hatten damals zwei Fälle, die komplett im Gutachtenstil zu lösen waren.

Fall 1: Komplette Kündigungsschutzklage (70 Punkte)

Fall 2: ... moment ... irgendetwas mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. der Diskriminierung von Frauen bzw. Teilzeitarbeitskräften (30 Punkte)

Sandra
 
Hi Eve, kam m.W. bisher noch nicht dran. Allerdings finden sich ja auch Arbeitsprozessrechtsteile im Skript. Daher wäre es unter besonderen Umständen durchaus vorstellbar, dass man prüfen muss, ob die Klage zulässig ist (wie in BGB). Bei Hemmer, Niederle sowie Alpmann gibt es hier sicherlich Prüfungsschemas dazu.

Ich glaube absolut nicht, dass eine Zulässigkeitsprüfung dran kommt.
Erstens nehm ich als Indiz, dass so etwas bislang noch nicht dran kam, und ich auch in keiner Einsendearbeit, auch nicht aus vorigen Semestern, etwas zur Zulässigkeit einer Klage vor dem Arbeitsgericht gefunden habe.
Abgesehen davon fehlen in einer der zulässigen Gesetzessammlungen für die Klausur, Arbeitsgesetze, Beck-Texte im dtv praktisch alle einschlägigen Paragraphen aus der ZPO für die Prüfung, wie zum Beispiel §253, 495 ZPO für die ordnungsgemäße Klageerhebung, §12, 13 ZPO für die örtliche Zuständigkeit und was weiß ich noch.
Ich glaube nicht, dass Waas uns so eine Prüfung reinwürgt.
Außerdem ist doch ab diesem Semester der Stoff zur ZPO aus BGB II ausgelagert und wird im später zu belegenden Modul BGB IV behandelt.

Also: Ein Minimum an Mut zur Lücke, ist ja auch so schon durchaus Stoff genug.

Beste Grüße,
Josef
 
Eve,
im Skript stand auch das hier (in ganz kleiner Schrift *g*):
In der Zulässigkeit werden Vorschriften aus dem Prozessrecht geprüft (ArbGG und ZPO), in der Begründetheit wird das materielle Recht geprüft, sprich: Die Wirksamkeit der Kündigung. (Einzelheiten zu den Begriffen „Zulässigkeit“ und „Begründetheit“ erfahren Sie im 4. Skript.) Eine Prüfung der Zulässigkeit werden wir von Ihnen nicht verlangen. Daher lautet die Fallfrage bei uns in aller Regel:
„Ist die Klage begründet?“

Goodbye ZPO....🙂, zumindest erstmal für nächste Woche...
 
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