• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Zitierweise von Urteil in Fußnote

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Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage zur Zitierweise von Urteilen in der Fußnote. Normalerweise gibt man da ja die Fundstelle an...allerdings liegt mir bei einem von mir benutzten Urteil nur das AZ vor, und ich finde dazu nichts weiter. Zitiere ich das dann einfach mit Gericht/Datum/AZ, oder brauche ich zwingend eine Veröffentlichung?
 
Hab das Problem in meiner Seminararbeit auch. Wenn das Urteil nicht mal in einer Datenbank (z. B. juris) oder Zeitschrift enthalten ist, würde ich hinter Gericht, Datum und Aktenzeichen in Klammern (unveröffentlicht) schreiben.

Berta
 
Ich hab das eben mal gegoogelt. Bei den Formhinweisen für Hausarbeiten an der Berliner Hochschule ist das so angegeben, wie Du es vorschlägst. Werde das dann auch so übernehmen.
Vielen Dank!
 
hätte auch mal ne frag zur zitierweise: kann ich aus beck online zitieren
? mit der randnummer oder muss ich mir das buch ausleihen und die entsprechenede seitenzahl angeben???
 
Also, ich hab das so interpretiert - wenn dem nicht so ist, hab ich jetzt ein Problem!
Aber ich schließe das aus den gesamten Angaben...oben stehen ja auch die kompletten Buchangaben mit Titel, Verfasser etc.
Ich gebe immer die Randnummer an...also z.B. bei Kommentaren "Patzina, in: MüKo-ZPO, § 32 Rn. 8".
Bei Aufsätzen oder Büchern ohne Randnummern dagegen die Seitenzahl.
 
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