Zitieren!?

Dr Franke Ghostwriter
Hey zusammen!
In der letzten Klausur kamen ja Fragen zur Zitierweise.
Sehe ich es richtig, dass sich nur Teil 4 ganz am Ende damit beschäftigt? Oder wird die Thematik noch an anderer Stelle behandelt?

Findet ihr eigentlich auch, dass der 4.Teil irgendwie etwas unübersichtlich ist? Teilweise greift er Themen (Auslegungs-Canones: gram, sys. hist. usw) ausführlich aber ohne wirklich neuen Inhalt auf (war doch schon in Teil 3 drin). Außerdem steht dort immer mal wieder was zu Methodik des Lernens, teilweise bezogen auf das Modul BGB1, was ich zB aber noch gar nicht belege. Hat mich ein wenig verwundert, da ich den 4. Teil als letztes gelesen habe, die allg. Hinweise aber am Anfang sinnvoller gewesen wären.

Was meint ihr? Gehts euch da ähnlich??
 
Ja, der Kreis beim 4. Skript hatte sich für mich auch nicht wirklich geschlossen.
Die Ausführungen zum BGB 1 kamen mir irgendwie fehl am Platz vor und ansonsten gab es relativ große Überschneidungen zum Skript 3 (Was für das Lernen ja nicht unbedingt das schlechteste ist)
 
Aber zum lernen, bzw. zum filtern was für die Klausur wichtig sein könnte, taucht das Script nicht viel. Zumindest meine Meinung...

Zitieren, Fußnoten, etc... Kommt in mehreren der letzten Klausuren vor, aber die Infos dazu sind mehr als dürftig.
 
Hab nochmal ne konkrete Frage:

- Kl.WS08/09, Aufg.2: dort geht es um Literaturverzeichnisse. Die Antwort A) "BGH, Urteil vom 6.12.1988, Az.: xxx, BGHZ 113, 115 - SL." ist falsch für ein solches. Warum? Liegt das an dem "...-SL" am Ende?

- ganz ähnlich Kl. 15.9.08, Frage 7: hier gehts es um das Zitieren. Die Antwort B) lautet ganz ähnlich: "BGH, Urteil vom 6.12.1988, Az.: xxx, BGHZ 113, 115, 116."
Diesesmal ists richtig! Liegt das am "...116" am Ende, oder am Unterschied Zitieren/Literaturverzeichnis?? Wo besteht dort allgemein der Unterschied bei der Aufllistung?

Danke für eure gute Hilfe!!!
 
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