bei der Bearbeitung meiner ersten EA bin ich auf folgendes Problem gestoßen: bei der Prüfung, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, habe ich beim Punkt Angebot detailliert den Rechtsbindungswillen definiert und abstrakt beschrieben,dann subsumiert.
Jetzt muss ich bei der Annahme auch genau auf den Rechtsbindungswillen eingehen- muss man dann nochmal genau dasselbe schreiben (Definition) oder genügt der Verweis auf "Seite 1 vorletzter Absatz"? und danach halt die Subsumtion. Irgendwie wäre es doch blöd, nochmal genau dieselben Definitonsabsätze zu schreiben...was meint ihr?
bin für jeden tipp dankbar, es ist meine erste ea und ich bin total unsicher 🙁
juli
Jetzt muss ich bei der Annahme auch genau auf den Rechtsbindungswillen eingehen- muss man dann nochmal genau dasselbe schreiben (Definition) oder genügt der Verweis auf "Seite 1 vorletzter Absatz"? und danach halt die Subsumtion. Irgendwie wäre es doch blöd, nochmal genau dieselben Definitonsabsätze zu schreiben...was meint ihr?
bin für jeden tipp dankbar, es ist meine erste ea und ich bin total unsicher 🙁
juli