Wie lernt ihr?

Dr Franke Ghostwriter
Ich bin mir noch nicht ganz sicher, wie ich an die Sache rangehen soll. Also dachte ich mir, frage ich einfach mal hier in die Runde: WIE lernt ihr?

Also nur mit den Skripten von der FernUni, oder zusätzlich mit Büchern zum Thema? Und wenn ihr zum vertiefen des Stoffs Bücher benutzt, welche würdet ihr empfehlen?

Da es ja noch ein wenig dauern wird, bis ich die Unterlagen bekomme, wollte ich vielleicht schonmal in ein Buch zum Thema reinschauen um mich mit den Begriffen vertraut zu machen. Aber welches????

Egon Klunziger (Einführung in BGB AT) hat bei Amazon ganz gute Bewertungen bekommen....
 
ich kann dir "lernen mit fällen" empfehlen ist vom schwab (blau-grünes buch)... und egal ob bgb oder stgb ist einfach SUUUUPEEEERRR .... habe damals nur das Buch ( ja gut und noch einige andere auch) durchgenommen und war bestens vorbereitet auf die prüfungen!
 
Gute Bücher sind immer individuell unterschiedlich zu bewerten, weil jeder einen anderen Lernstil hat. Das bedeutet, dass man sich die Bücher auf jeden fall vorher anschauen sollte und ggf. auch mal ein Kapitel durchsehen sollte, ob man mit dem Buch zurecht kommt.

Mir gefallen:

Verlag Rolf Schmidt "BGB AT" Verlag Rolf Schmidt GmbH | Lehrbücher für Studium und Examen: BGB - Allgemeiner Teil; gibts auch in der Vorauflage zum lesen unter Jurawelten

"Die Anfängerklausur im BGB: Kernprobleme des Allgemeinen Teils in der Fallbearbeitung (Tutorium Jura)"
Einführung in den Gutachtenstil: 15 Klausuren zum Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht (Tutorium Jura)
 
Also ich habe bis jetzt immer nur das Skirpt und das Internet benutzt. Bis jetzt fahre ich ganz gut damit. Die Gutachtentechnik muss man halt üben. Das kann man mit den Beispielen im Skirpt, den alten EA oder auch mit zusätzlicher Literatur.
 
Den Gutachtenstil sollte ich "eigentlich" nach meinem Dipl. Verwaltungswirt draufhaben....aber irgendwie wurde uns das da auch nur ganz kurz erklärt und dann mussten wir die Klausuren schreiben 😉

Bei meiner allerersten Strafrechtsklausur ging es z.B. total an mir vorbei, dass man die Definitionen wirklich auswendig kennen muss und nicht nur inhaltlich drauf haben sollte => waren dann auch gnadenlose 5 Pkt. *grins* (meine schlechteste Klausur im Studium)

Aber im Ernst, ich habe keine Ahnung, ob das was ich im FH-Studium gelernt habe wirklich den Ansprüchen hier genügt. Bin eben Fachidiot und keiner der Allg. inneren Verwaltung und dementsprechend hatten wir teilweise gaaanz andere Fächer.
 
@sweetshark: auf jeden fall! es sind ja dann immer verschiedene ausführungen von den büchern.... also zb nicht "lernen mit fällen -schuldrecht" nehmen... das ist dann zb bgb II.... das gute an den büchern ist, dass sie wirklich für "dummies"s geschrieben worden sind 🙂 net bös´ g´meint, aber es ist wirklich leicht den "weg des fall-lösens" nachzuvollziehen. wenn du mal zeit hast, geh mal in ein buchgeschäft und blätter mal so ein buch durch! Ich kann nur sagen, dass wir ALLE an der Uni mit diesen Büchern lernen.... Außerdem sind da die Fälle so amüsant geschrieben, dass es dir sogar spaß machen wird allein beim lesen... (motivation +++) 🙂
viel erfolg bei der bücherwahl!
 
Ich habe im letzten Semester BGB I belegt, die Klausur aber noch nicht geschrieben. Ausschließlich das Skript der FernUni zu benutzen, halte ich für keine gute Idee. Es mag sicher Leute geben, die damit hinkommen. Allerdings sind Übungen zu Falllösungen elementar wichtig, um den Gutachtenstil zu lernen. Außerdem habe ich immer gern zu dem im Skript geschriebenen noch ein Buch, in dem manche Dinge anders oder auch einfacher erklärt werden.

Folgende Literaturliste von mir:

"Einführung in den Gutachtenstil" von Brian Valerius
"Einführung in das Bürgerliche Recht" von Eugen Klunzinger
"Definitionen für die Zivilrechtsklausur" von niederle media

Zum Üben von Falllösungen empfehle ich die Fallbücher von hemmer. Man kann sicher auch die von niederle nehmen oder "Die Fälle". Beide haben mich aber nicht soooo überzeugt.

Wirklich wichtig neben all den Skripten und Büchern sind aber die von der FernUni in ihren RZ angebotenen Vorlesungen.
 
So, ich lerne jetzt zurzeit mit dem Klunziger, jedenfalls bis meine Skripte irgendwann kommen. Bin jetzt zur Hälfte durch den AT-Teil und frage mich, ob das was da drin steht in etwa der Umfang dessen ist, was wir die die Klausur können müssen. Da ich ja noch keine Skripte habe, kann ich leider auch nicht einschätzen, ob der Buchinhalt ausführlicher, in etwa gleich oder weniger ist...
Bis jetzt mache ich es so, dass ich immer ein Kapitel lese und dann im zweiten Schritt zusammenfasse. Habe ich auch hier mal gelesen, dass ein paar das machen. Mal sehen, ob ich dabei mit der Zeit hinkomme.
In einem dritten Schritt werde ich dann immer wieder meine Zusammenfassungen lesen und Definitionen büffeln. Der vierte Schritt wird dann das Üben von Klausuren sein.
Ach so, nebenher habe ich noch "Einführung in den Gutachtenstil" von Valerius gelesen und muss sagen, dass mir das echt geholfen hat, da ich anscheinend schon wieder einiges vergessen habe
 
Das Pensum hört sich ja schon mal sehr vielversprechend an.... sollte mir eine Scheibe abschneiden.
Ich habe auch im letzten Semester BGB I belegt. Ergänzend zu deiner Fachliteratur kann man unbedingt die Schreiben des virtuellen Mentors Herrn
Holzhauer empfehlen - das sind vielseitige Fallübungen und man bekommt noch sehr viel Erklärungen, Sichtweisen und Fachwissen obendrauf. Prima Übungen zum Anwenden des Stoffes!

Viel Spaß!

Regine
 
Du meinst die Schreiben in moodle, oder?
Bei mir machen Übungen noch nicht sowohl Sinn, ich muss erstmal Grundlagen schaffen *grins* Gerade sitze ich wieder brav über meinem Klunziger und versuche mir alles einzuprägen....
Naja, ich denke, dass ich bis zum Wochenende mit dem AT-Teil fertig sein könnte. Und dann geht es ans verstehen und lernen. Die Definitionen machen mir am meisten Sorgen! Da muss ich sicher gaaaanz viel Zeit einplanen, bis ich die alle drauf habe.

Ach ja, und dann kommt noch die EA, die ich auch irgendwann runterschreiben muss. Hoffentlich habe ich bis dahin meine Unterlagen, sonst kann ich die ja gar nicht abgeben, oder? Also, ich bekomme die EA-Aufgabe doch auch zugeschickt, oder???

So, dann mache ich mal weiter!
 
Normalerweise bekommst du deine EA zusammen mit den Unterlagen. Wenn du diese bis jetzt noch immer nicht hast, frage doch einfach mal bei der Uni nach.

Den Klunzinger empfand ich als verständliche Ergänzung zu den Skripten immer sehr gut, er ist meines Erachtens aber eher wie eine Zusammenfassung der Skripte. Die Unterlagen der Uni sind meiner Meinung nach deutlich umfangreicher. Erfahrungsgemäß hält man das anfangs geschaffene Pensum nicht über mehrere Monate. 😉
Ich empfand für das Verständnis des Stoffs und auch für die Übungen die Präsenzveranstaltungen als äußerst hilfreich. Ansonsten sind Fallbücher sehr nützlich. Man kann auch mit leichten Fällen anfangen wie denen in der Reihe "Die Fälle" von Fallag. Das sind gaaanz einfache kleine Fälle, an denen man das erste kleine Wissen testen kann.
 
viele Definitionen lernst du eigentlich ganz gut, indem du sie anwendest. Deshalb würde ich die Reihenfolge Def. lernen und üben so nicht beibehalten. Wenn du die Def. für den ojektiven Tatbestand einer Willenserklärung erstmal in ein paar Gutachten geschrieben hast, dann weißt du die auswendig. Dabei ist es gar nicht schlimm, wenn du die ein oder ander Definition nochmal nachschlagen musst und nicht gleich auswendig weißt. Und dadurch, dass du gleich ihren Sinn in der Anwendung erfasst, prägt es sich meiner Meinung nach viel besser ein. Ich würde dir eher einen alternierenden Wechsel zwischen Gutachten üben und Definitionen lernen empfehlen. Nur auswendig lernen, bevor ich an die Übungen gehe, würe mich glaube ich schnell demotivieren.
Wegen der Unterlagen würde ich auch langsam mal nachfragen.
 
Meines Wissens kann man die Unterlagen / Kurseinheiten - zumindest bei manchen Kursen - auch über den Virtuellen Studienplatz-Moodle sehen. Kann dir leider keinen Link geben, weil ich Propädeutikum nicht mehr habe. Gebe PWernerus sowie Juni Recht: Man kann das Anfangspensum nicht durchhalten und Definitionen lernen sich leichter durch Anwendung. Wegen den Einsendeaufgaben brauchst du dir keine Sorgen machen, die sind zu schaffen.
 
Also ich lerne eigentlich überwiegen mit Moodle -Hr Holzhauer stellt immer viele Fälle rein die man dort auch diskutieren kann oder wenn man Fragen hat kann man sich auch direkt an Hr. Holzhauer wenden. Bücher werde ich denke zwischendurch auch lesen. Habe von Alpmann schmidt "Grundlagen Fälle" und vom Springer Verlag "Die Anfängerklausur im BGB" durch die Fallbearbeitung hat man die Definitionen auch schnell drin. Da wo es dann dennoch hakt das lerne ich auswendig.
Ich hoffe das klappt so
 
Oben