Wer ist mit dabei?

Ich freu mich Bekky, dass d auch dabei bist. Ich bin mit dem ersten Skript auch durch, denke mal das nächste Woche das zweite kommt, da die Bearbeitungszeit der EA am 15.10. beginnt.
Finde 4 EA aber recht viel. Naja, so ist das halt. freu mich schon mit euch zu diskutieren.
Schönes WE wünsch ich euch.
LG NI Cola82
 
hab mal eine Frage an alle, die STR-Vertiefung gewählt haben. Wie ist es so? Kommt ihr mit dem Stoff und Umfang klar? Was genau wird vertieft? Wie laufen die EA ab und wie schwer sind die? Bin gerade am planen bzgl. meiner Belegung für das kommende Semester.
 
kurz mal zu der anstehenden Klausur. Wann wird es denn wohl eine stoffeingrenzung geben? und gibt es denn irgendwo alte klausuren. bin grad fast ein bisschen panisch, weil ich nicht so richtig weiß was mich erwartet.
vielen dank schonmal für eure antworten und viel erfolg noch beim lernen.
schöne grüße
 
Also, ich habe nachgefragt!
Dieses Semester gibt es keine😡
Und jetzt nochmal ne Frage:
Es kommt doch immer nur das dran was auch in den Unterlagen stand, oder?
Also kommen keine Straftaten gegen das Leben und Straftaten gegen die persönliche Unversehrtheit dran?!
Sowie keine Freiheitsdelikte?
Also können ja nur Eigentums-Vermögens-und Aussagedelikte dran kommen.
Und nartürlich die AT-Probleme wie Versuch, Fahrlässigkeit, Rücktritt, Unterlassen. Sonst bekommt man ja keinen Aufbau hin 😛
Seh ich das Richitg?
LG Nica
 
oh nein!! keine stoffeingrenzung!! da weiß man ja erst recht nicht worauf man sich konzentrieren soll😕
@nica:danke fürs nachfragen und ich sehe das genauso und hoffe inständig, dass auch der klausurensteller so denkt. ansonsten hab ich ein echtes problem aber ich denke es wird schon fair. kann man denn von den ea's irgendwie auf die klausur schließen?! ein minikleiner anhaltspunkt wäre echt hilfreich gewesen
 
@Sabrina: Da in dem Prüfungsinfoheft als Hilfsmittel für die Klausur nur das StGB und das BGB zugelassen sind, geh ich einfach mal davon aus, dass die Insolvenzdelikte für die Klausur nicht relevant werden, da wir ja dann auch definitiv die InsO bräuchten. Also hoff ich mal... =)
 
Hm, da hast du natürlich auch wieder Recht, das war bei mir an der Uni auch so, aber irgendwie kann ich mir so eine Schwerpunktsetzung nicht vorstellen, da geben die anderen Skripten wesentlich mehr her, bauen aufeinander auf und man müsste nicht Vorschriften der InsO und des HGB ranhängen...aber man soll nie nie sagen. Ich werds nochmal überfliegen, ansonsten- Mut zur Lücke
 
Heute kam doch eine Eingrenzung in Moodle:


"für die Klausur 1205 im März 2013 sollten Sie sich verstärkt Eigentums- und Vermögensdelikte und Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe ansehen. Auch andere Straftatbestände können zu prüfen sein. "

Na das ist doch schon mal was!
 
Hey alle zusammen,
wollte mal nachfragen wie ihr euch nach der Eingrenzung nun zusätzlich auf die Klausur vorbereitet und wie ihr euch die Kombination Eigentum/Vermögen mit Entschuldigungs- und Rechtfertigungsgründen als Fall vorstellt. Vielleicht ein kleiner Raub mit Notwehr? =)
 
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