ich hätte mal einen Fragenkomplex zu AGB:
1. Soweit ich weiß, kann jeder allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. §§305, 310 Abs. 3 Nr. 1
2. Wenn beide Vertragsparteien AGB verwenden, wird ein Konsens gesucht, der spätestens an der genauen gesetzlichen Regelung endet. §?
3. Gegenüber einem Unternehmer muss auf die Verwendung von AGB nicht hingewiesen werden. §310 Abs. 1 Seite 1
4. Nun könnte doch jeder private Verbraucher sich AGB anschaffen, die lediglich aus den gültigen gesetzlichen Regelungen bestehen und somit alle AGB von Unternehmen, mit denen er Verträge schließt, aushebeln?
Habe ich einen Denkfehler / Wissenlücke? Dann wäre ich froh, wenn mich einer aufklären könnte.
Ist meine Annahme korrekt, was haltet ihr davon? Gibt es da evtl. andere Probleme?
MfG, madozzi
1. Soweit ich weiß, kann jeder allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. §§305, 310 Abs. 3 Nr. 1
2. Wenn beide Vertragsparteien AGB verwenden, wird ein Konsens gesucht, der spätestens an der genauen gesetzlichen Regelung endet. §?
3. Gegenüber einem Unternehmer muss auf die Verwendung von AGB nicht hingewiesen werden. §310 Abs. 1 Seite 1
4. Nun könnte doch jeder private Verbraucher sich AGB anschaffen, die lediglich aus den gültigen gesetzlichen Regelungen bestehen und somit alle AGB von Unternehmen, mit denen er Verträge schließt, aushebeln?
Habe ich einen Denkfehler / Wissenlücke? Dann wäre ich froh, wenn mich einer aufklären könnte.
Ist meine Annahme korrekt, was haltet ihr davon? Gibt es da evtl. andere Probleme?
MfG, madozzi