Überwindung des Formmangels gem. §242

Dr Franke Ghostwriter
ich Frage mich gerade, ob solche detaillierten Meinungsstreits wie z.B. in KE 5, Seite 38-40 tatsächlich relevant sind? Zum einen finde ich diese Meinungsstreitigkeiten meistens total kompliziert und derart speziell, dass ich mir immer denke: "Bevor du jetzt auswendig lernst, was X und Y über diesen speziellen Sachverhalt gesagt haben, gehst du lieber das Risiko ein, dass der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass genau das dran kommt."

Wie handhabt ihr das in solchen Fällen und speziell in diesem Fall?

LG Scarly
 
Ich würde mich auch an die h.M. halten. Also weniger auswendig lernen, denn nach Urteilen ist in der Klausur eh weniger gefragt.
Allgemein habe ich sowieso Probleme mit dem 242 und versuche es möglichst zu meiden ihn anzuwenden. Einfach weil es ein Notanker ist...
 
Der 242 ist so eine Sache. In Zusammenhang mit der unzulässigen Rechtsanwendung steht da auch nachdrücklich, dass bei Formfehler § 125 die Anspruchsgrundlage ist. § 242 kann imho auch nur als Argumentationshilfe genutzt werden. Ansonsten bin ich der Meinung, dass die Meinungstreits eher in Hausarbeiten ausführlich drankommen. In der Klausur werde ich mich in so einem Fall für eine Richtung entscheiden und diese Argumentation folgen. (Das heißt, wenn ich überhaupt meinen Kopf klarkriege und denken kann :eek
 
H.M. ist schön und gut.. aber man muss auch die M.M. kennen !!

Hab mich schon so manches Mal darauf verlassen dass mir dann schon Argumente in der Klausur gegen die h.M. einfallen und dann ist mir nix mehr eingefallen 🙁

Wer ne gute Note will, sollte die Meinungsstreits lernen, die stehen da nicht zum Spaß im Skript. Natürlich nicht wer was gesagt hat, aber die Argumente müssen verinnerlicht sein.
Klar versteh ich auch, wer sagt, dafür hab ich keine Zeit oder dann halt nur wichtige Streits lernt, man muss ja manchmal etwas effizienzorientiert lernen. Aber man geht damit halt ein gewisses Risiko ein, siehe meine Erfahrungen ^^.
 
Also ich meine ja auch, mich dunkel zu erinnern, in einer KE mal gelesen zu haben, dass man als Jurist auch die Eigene Meinung vertreten sollte, vorausgesetzt sie ist fundiert belegt. Schließlich gibt es jeden Tag neue Diskussionen über irgendwelche Rechtsvorschriften, die ja nicht aus der Luft kommen, sondern daher, dass sich verschieden Juristen mit verschiedenen Ansichten in die Haare kriegen. Klartext: bei einzelnen sachen, wo ich es mir von vornerein gut merken kann, speicher ich natürlich nicht nur die h.M. sondern auch andere Ansichten ab. Ansonsten kann man sich doch lieber selbst Meinungsstreits schaffen, wenn einem mehrere mögliche Ansichten einfallen. Ich glaube kaum, dass die Korrektoren eine Meinungsstreit-Liste abklappern, welche Meinung von wem nun wie ausgiebig abgeschwafelt wurde... und es besteht ja auch durchaus die Möglichkeit, unbewusst mit einer eigens fingierten Meinung zufälligerweise eine erwähnte Position, die im Skript dargestellt wird, zu treffen ^^. Letztendlich finde ich Meinungsstreits sind toll, aber nur wenn sie auch aktuell interpretiert werden. Vielleicht hab ich aber auch einfach nur eine vollkommen abstruse Einstellung zur Juristischen Tätigkeit (oder zumindest eine, die von der h.M. abweicht 😉 )
 
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