Studienunterlagen?

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe dieses Semester M8-Strafrecht belegt. Habt ihr schon irgendwelche Studienunterlagen zugeschickt bekommen, oder hat man mich vergessen?

Gruß Wildwest
 
Laut Studieninformationen beginnt die Fernuni den Versand wohl 14 Tage vor Bearbeitungsbeginn(17.04.). Dürfte also schon verschickt worden sein, aber die Postzeiten können ja bekanntlich mal mehr oder weniger unterschiedlich sein. Ich würde einfach noch die Woche abwarten und mich ggf. Montag an die Fernuni wenden.

Gruß Wildwest
 
Ich habe auch noch keine Skripte bekommen...
hatte vor einiger Zeit angefragt, wann der VErsand stattfindet.
Die Antwort aus Hagen war: Versand am 04.04.06.
Dann müsste man die Sachen also diese Woche bekommen, hofe ich.

Ein schönes WE!

Andrea
 
Tja, jetzt habe ich gerade bei der Reklamationsstelle angerufen. Dort hiess es, dass meine Sachen schon am 04.04. abgeschickt wurden und eigentlich schon längst da sein müssten.🙁
Morgen wird dafür sofort ein neues Paket an mich abgeschickt, aber über Ostern kann das ja noch ziemlich lange dauern...
Da müsst ihr wohl schon mal ohne mich anfangen...
 
Die erste EA wird aber wahrscheinlich ein Gutachten sein, oder? Unternehmensrecht vermutlich auch, zumindest sind es keine Lotse-Aufgaben, und beide sind am 09.05. fällig. Da die Post aus der Schweiz 2-3 Werktage braucht, muss ich beide Gutachten spätestens am 05.05. abschicken. Davor muss ich die Unterlagen aber erstmal durchsehen...:confused
 
Haifa schrieb:
Hi! Hatte die Unterlagen heute auch in der Post. Also auf geht´s...
Da Du Dich ja auch so nach den Unterlagen gesehnt hast, hast Du Dich doch auch bestimmt gleich draufgestürzt 😉?
Wollte nur mal fragen, ob noch jemand der Ansicht ist, daß sich auf Seite 56 im Teil 1, KE 1, unten der falsche Paragraph eingeschlichen hat?
"§ 212 StGB durch Niederschießen des G"
Muß das nicht "§ 211 StGB..." sein? Weil, geprüft wurde doch auf Mord aus Heimtücke des rachsüchtigen A an B?
Im Ergebnis auf Seite 57 steht ja dann auch: A hat sich ... nach § 211 StGB ...
Und auf §§ 212, 22 StGB erfolgt ja eine weitere Prüfung.
Frohe Ostern
Ulrike
 
Oder muss die Prüfung immer erst auf § 212 StGB erfolgen, da sich ja im Mord der Totschlag nur weiterqualifiziert hat?
Wenn dann im Verlaufe der Prüfung festgestellt wird, dass Tatbestandsmerkmale des § 211 StGB vorhanden sind, wird am Ende einfach dieser bejaht? Merkwürdiger "Sprung".
Ulrike
 
Ostergruß

Moin aus dem verregneten Pinneberg!

Zur EA 1 habe ich folgende Fragen:

Handlungskomplex A:
Vollendeter Diebstahl oder nicht, d.h. "nur" versuchter Diebstahl?

Handlungskomplex B:
Sicherungsbetrug?

Handlungskomplex C:
schwere Körperverletzung wegen des Siegelrings?
Vollendung des Diebstahls?

Weiß Jemand, ob es ein Vorbereitungsseminar geben wird?

Schöne Ostertage!
 
UlrikeBroulik schrieb:
Da Du Dich ja auch so nach den Unterlagen gesehnt hast, hast Du Dich doch auch bestimmt gleich draufgestürzt 😉?
Wollte nur mal fragen, ob noch jemand der Ansicht ist, daß sich auf Seite 56 im Teil 1, KE 1, unten der falsche Paragraph eingeschlichen hat?
"§ 212 StGB durch Niederschießen des G"
Muß das nicht "§ 211 StGB..." sein? Weil, geprüft wurde doch auf Mord aus Heimtücke des rachsüchtigen A an B?
Im Ergebnis auf Seite 57 steht ja dann auch: A hat sich ... nach § 211 StGB ...
Und auf §§ 212, 22 StGB erfolgt ja eine weitere Prüfung.
Frohe Ostern
Ulrike
:schlafen: Ja, und wie ich mich auf die Unterlagen gestürzt hab´...😉
Also, ich habe es so verstanden, dass man die §§ 212,211 StGB zusammen prüft (s.S.14 KE 1 Teil 1). Zuerst den § 212 StGB, weil dessen Verwirklichung Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach § 211 StGB ist. Und danach prüft man halt, ob eines der Mordmerkmale nach § 211(2) StGB vorliegt. Wenn ja, qualifiziert das den Totschlag dann zum Mord (wird auf S.21 KE 1 Teil 1 erklärt).

Hab das Heft noch nicht ganz durchgearbeitet (war vor Ostern kräftig mit BWL II beschäftigt), deshalb hab ich mir die EA noch nicht angeguckt. Werde mich aber melden, sobald ich paar Lösungsansätze habe. Schönen Ostermontag noch....
 
Wolle schrieb:
Moin aus dem verregneten Pinneberg!

Zur EA 1 habe ich folgende Fragen:

Handlungskomplex A:
Vollendeter Diebstahl oder nicht, d.h. "nur" versuchter Diebstahl?

Handlungskomplex B:
Sicherungsbetrug?

Handlungskomplex C:
schwere Körperverletzung wegen des Siegelrings?
Vollendung des Diebstahls?

Weiß Jemand, ob es ein Vorbereitungsseminar geben wird?

Schöne Ostertage!

Schau doch mal unter #?&t=12398 nach, da diskutieren wir die EA1.

Grüße
Orbis
 
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