Strafanzeige bei der StA bzw. PO

I

Iris Levjar

Dr Franke Ghostwriter
Bitte wer kann mir weiterhelfen:
wie wird ein Schrieben an die StA abgefasst, in welchem die Verfolgung einer oder mehrerer Straftaten verfolgt wird.
Gibt es da eine bsteimmte Form einzuhalten bzw. eine bestimmten Inhalt zu beachten ??
Danke für jede Antwort !
 
Gut, es gibt Methoden, dass eine Strafanzeige bei der StA etwas "professioneller" ausieht.

Anschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft / eigene Anschrift (ähnlich Geschäftsbrief)

ganz links Ort, Datum

zentriert das Wort "S t r a f a n z e i g e"

g e g e n

Hans Mustermann, Mustermanngasse 8, 88888 Mustermannshausen

w e g e n

(z.B.) Körperverletzung und aller in Betracht kommenden Delikte


Sachverhalt:

blafaselblafaselblafasel ...

Beweis: Dokument "Blablabla", Anlage 1

blafaselblafaselblafasel ....

Beweis: Zeungis Adam Riese, Amdamgasse 9, 99999 Adamshausen

blafaselblafaselblafasel ....

Beweis: 1.Zeugnis Herbert Herbertinger, Herberstr. 3, 33 333 Herbertstadt
........... 2. Zeugnis Adam Riese (wie oben)

blafaselblafaselblafasel ...

Zum Schluss eigenhändige Unterschrift
 
ganz lieben Dank

Hallo maischdro

ganz lieben für die Antwort !
darf ich Dir noch eine Frage stellen, Du scheinst weiter zu sein als ich

wie ist die Abgrenzung Prozeßbetrug und sog. Selbsthilfebetrug ??

kann es das überhaupt im Zivilprozeß überhuapt gehen, dass Lügen erlaubt sein kann, da doch gem. § 138 ZPO Wahrheitspflicht besteht

im Voraus Dank für Antwort
 
Iris,
also was die Strafanzeige bei der StA angeht, so gibt es da keine Formvorschriften. Grundsätzlich werden solche bei der StA gestellte Strafanzeigen zur Polizei weitergeleitet, die dann die Ermittlungsarbeit übernimmt (zumindest ist es in Berlin so). Außer natürlich bei Mord und Totschlag oder ähnlich schwerwiegende Delikte, die will die StA natürlich selbst bearbeiten.
Zu deiner zweiten Frage: Bei einem Prozessbetrug handelt es sich um eine Form des Dreiecksbetrugs, bei der z.B. der Richter zu Lasten der anderen Prozesspartei getäuscht wird und er dadurch vermögensmindernd verfügt.
Den Begriff Selbsthilfeurteil kenne ich so nicht, aber ich kann es mir so vorstellen, dass man ebenfalls den Richter über z.B. Beweise täuscht, um aber einen wirklich bestehenden Anspruch durchzusetzten, wohingegen bei einem Prozessbetrug kein wirklicher Anspruch besteht.

Hoffe es hilft dir,

LG Jeannette
 
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