Stoffeingrenzung?

Dr Franke Ghostwriter
müsste die nicht so langsam mal kommen? In der Studien- und Prüfungsinfo Nr. 3 steht doch "ca. vier Wochen vor der Klausur"?

*hibbel*
 
Haben wir eigentlich irgend einen "Anspruch" auf diese Stoffeingrenzung zu Zeitpunkt XY, wenn die Tatsache, dass und wann es sie gibt einmal in den Studien- und Prüfungsinformationen veröffentlicht ist?

Ich frage mich, ob man einen Widerspruch gegen die Klausurwertung damit begründen könnte ... zumal, falls dann etwas sehr ausgefallenes dran kommt.

Nicht dass ich vorhätte durchzufallen und Widerspruch einzulegen - aber so rein hypothetisch würde mich die Frage schon interessieren.
 
Naja, aber Wissensfragen kamen da auch zuletzt nicht dran und es wurde ausgeschlossen. Ich hab da schon eher auf Lücke gelernt, bisher. Wenn hab ich halt ein Problem - aber ich dachte halt 4 Wochen reichen dann noch, mir das reinzuhämmern.
 
Da ist sie!
vom Lehrstuhl:
Liebe Klausurteilnehmerinnen und -teilnehmer,

für die bevorstehende Klausur im Bachelormodul Strafrecht geben wir Ihnen noch ein paar Hinweise/Einschränkungen mit auf den Weg:

Schwerpunkte der Klausur sind u.a.
- Eigentums- und Vermögensdelikte
- Tötungsdelikte

Die Teile des Moduls zu den Themen Steuerstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht werden in der Klausur nicht behandelt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Heißt das jetzt, Strafverfahrensrecht kann mit drankommen? Schon, oder?

Ansonsten ... keine Körperverletzung ... und wenn sie Tötung UND Eigentum/Vermögen machen, kann es ja nicht noch tiefer in Fahrlässigkeit, Rechtfertigung oder Schuldfähigkeit reingehen, oder?

Was denkt Ihr?
 
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