Seminar Verfassungsrecht in MUC

Dr Franke Ghostwriter
nur mal so eine kurze Info / Manöverkritik zum Seminar Verfassungsrecht, welches in München stattgefunden hat:

Zuerst mal muss ich dazu sagen, dass ich den ersten Teil leider nicht mitgemacht habe, da es mit einem IPR Seminar kollidiert ist. Ich hab also nur den zweiten Teil mitgemacht. Sollte das Seminar in dieser Form wieder angeboten werden (Dozentin: Frau Hennigs), kann ich allen die in und um München herum wohnen eine Teilnahme nur empfehlen.

Wir haben heute einen Fall im Staatsorganisationsrecht recht ausführlich besprochen. Dabei wurden ein paar wertvolle Tipps für die Klausur gegeben. Danach wurden kurz ein paar wichtige Punkte bezüglich der Föderalismusreform durchgesprochen. Zum Schluss haben wir noch einen kurzen Exkurs ins Europarecht gemacht und zwei Fälle im Eilverfahren gelöst.

Insgesamt war die Veranstaltung gut strukturiert und Frau Hennigs hat den Stoff denke ich sehr gut rübergebracht.

Für die Klausur hat sie uns nochmals die "Grundrechte ans Herz gelegt", da sie hier auch aus Hagen einen Übungsfall bekommen hatte. Denkt übrigens daran, eine neuere Version des GG mitzunehmen, da sich durch die Föderalismus-Reform doch einiges geändert hat (obwohl ich persönlich glaube, dass das nicht dran kommt). Ich hoffe allerdings weiterhin, dass auch Europa-Recht kein Thema sein wird. Man wird sehen...

So dann lernt mal fleißig und viel Erfolg bei der Klausur.

mfg
Philipp
 
Wir haben heute einen Fall im Staatsorganisationsrecht recht ausführlich besprochen. Dabei wurden ein paar wertvolle Tipps für die Klausur gegeben.
ist es möglich, davon noch ein wenig zu erfahren in ein paar Stichworten ?[/COLOR]

Danach wurden kurz ein paar wichtige Punkte bezüglich der Föderalismusreform durchgesprochen.
ist das relevant oder gelten nicht die Skripte wie sie sind ?[/COLOR]
Zum Schluss haben wir noch einen kurzen Exkurs ins Europarecht gemacht und zwei Fälle im Eilverfahren gelöst.

Insgesamt war die Veranstaltung gut strukturiert und Frau Hennigs hat den Stoff denke ich sehr gut rübergebracht.

Für die Klausur hat sie uns nochmals die "Grundrechte ans Herz gelegt", da sie hier auch aus Hagen einen Übungsfall bekommen hatte.
das hoffe ich doch schwer 🙂 [/COLOR]

Denkt übrigens daran, eine neuere Version des GG mitzunehmen, da sich durch die Föderalismus-Reform doch einiges geändert hat (obwohl ich persönlich glaube, dass das nicht dran kommt).
darauf wäre ich nun nicht vorbereitet 😱 [/COLOR]

Ich hoffe allerdings weiterhin, dass auch Europa-Recht kein Thema sein wird. Man wird sehen...
da im zusatzstudiengang diese KE fehlt, glaube ich kaum, daß die 2 verschiedene Klausuren machen, aber sicher weiß ich es natürlich nicht.[/COLOR]

So dann lernt mal fleißig und viel Erfolg bei der Klausur.
ebenso 🙂 [/COLOR]
mfg
Philipp
Danke für Deinen Bericht, wenn Dir also noch ein paar Tips einfallen, her damit
 
Ein wesentlicher Punkt bei der Lösung war z.B., dass man in jedem Fall darauf achten muss, bestimmte Dinge direkt aus dem GG abzuleiten, auch wenn ein anderes (niederrangigeres) Gesetz im Prinzip die gleiche Aussage trifft (hier war das im Speziellen Art. 44 I GG und §17 II PUAG).

Föderalismusreform: Frau Hennigs meinte, dass es durchaus sein könnte, dass ein Thema hieraus zumindest angeschnitten werden könnte und dann ist zumindest ein aktuelles GG Vorraussetzung. Ich persönlich glaube zumindest nicht daran, dass es drankommen wird.
 
Ein wesentlicher Punkt bei der Lösung war z.B., dass man in jedem Fall darauf achten muss, bestimmte Dinge direkt aus dem GG abzuleiten, auch wenn ein anderes (niederrangigeres) Gesetz im Prinzip die gleiche Aussage trifft (hier war das im Speziellen Art. 44 I GG und §17 II PUAG).
Du machst mir ja richtig Mut 😱
Was um alles in der Welt ist denn PUAG - werde morgen mal nachgucken, bisher ist mir das nicht über den Weg gelaufen.
 
und das muß ich kennen für die Klausur ? 😱 😱

Naja, genaugenommen eben nicht! Bei dem Fall ging es letztendlich darum, die Rechte einer "Minderheitenfraktion" mit 28% zu bestimmen (für das Organstreitigkeitsverfahren muss ein solches Recht verletzt sein um zum Erfolg zu führen, bzw. um überhaupt zulässig zu sein).

Die Idee bei dem Fall war eben dieses Recht aus Art. 44 GG abzuleiten und nicht, sollte jemand das PUAG kennen, direkt aus diesem Gesetz (da steht es praktisch im Klartext drin, welches Recht die kleine Fraktion hat). Ich könnte mir vorstellen, dass in einer Klausur etwas offentsichtlicheres drankommt, oder eben explizit (sozusagen als Falle) auf ein solches Gesetz verwiesen wird.

Damit mein Geschwafel etwas klarer wird, hier kurz wie der Fall in etwa aussah (habe meine Angabe verschludert, daher keine exakte Kopie...):

Es geht um eine Spendenaffäre, in welche die A-Fraktion verstrikt ist, welche zwar eine Minderheit im Parlament ist, aber bei einem für den "Spender" günstigem Gesetz die entscheidende Rolle spielt.

Die B-Fraktion (28% der Sitze im BT), verlang die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, welcher dann auch einberufen wird.(15 Mitglieder, 3xA, 4xB, 9xC). Auf Verlangen der B-Fraktion soll der Zeuge Z aussagen. Die C-Fraktion fürchtet jedoch, das die Enthüllungen dieses Zeugen, die Wahlverdrossenheit der Bürger erhöhen würde, so dass bei der nächsten Wahl das Parlament nur noch durch einen kleinen Teil der Bevölkerung legitimiert ist.

Durch die Stimmen der C-Fraktion wird per Beschluss des Untersuchungsausschusses der Zeuge nicht angehört.

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses der B-Fraktion klagen nun vor dem Verfassungsgericht und verlangen die Anhörung der Zeugen.


Wichtige Fragen waren:
1. Wer ist hier genau der Kläger?
2. Wer ist Klagegegner?
3. Hat der Kläger als solches überhaupt ein Recht welches verletzt wurde?

Wenn man sich die Fragen beantwortet hat, kann man per Schema den Fall relativ problemlos lösen. Nur die Argumentation ist dann noch wichtig...

So muss erst mal Schluss machen, die Pflicht ruft...

bis denn

Philipp
 
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