Selbstbindende Unternehmerentscheidung

Dr Franke Ghostwriter
so auf den letzten Metern vor der Klausur fällt mir gerade noch eine Frage ein. Kann mir jemand ein Beispiel nennen, wann ein Unternehmer (bzgl. betriebsbedingter Kündigung) mal eine selbstbindende Unternehmerentscheidung trifft?

Es heißt ja, gestaltend = wenn die (interne) Organisation umstrukturiert wird und selbstbindend = äußere Umstände (grob gesagt).

Ich hab letztens einen Fall gemacht, da gab es Auftragsrückgänge, Umsatzeinbußen, alles dabei, und deshalb wollte der AG eben Stellen sparen. Wäre jetzt für mich eigentlich eine selbstbindende Entscheidung, die Lösung sagte aber, es ist gestaltend, da zwar äußere Umstände aufgetreten sind, aber der eigentliche Grund für den Arbeitsplatzwegfall die interne Umstruktierung (zum Stellen einsparen) sei, was widerum gestaltend ist. Das hat auch Sinn gemacht, nur wüsste ich jetzt gar nicht, wann eine Unternehmerentscheidung überhaupt mal selbstbindend sein kann.

Es ist jetzt sicherlich nicht soo die allerwichtigste Frage, aber interessant zu wissen fänd ich es schon. Vielleicht kann mich jemand aufklären, das wäre nett 🙂

juli
 
ahja, das macht sinn, und der AG macht weiter nix intern, die anderen AN wursteln weiter rum mit einem kunden pro nase, so dass sich ausschließlich für diesen einen AN was ändert und er - zwangsläufig - betriebsbedingt gekündigt werden muss. hmm ja, das leuchtet mir ein 🙂

merci!
(ich hab irgendwie das gefühl, dass wir beide vom nachlesen und wiederholen leicht gelangweilt sind und die kommunikation suchen - offenbar als einzige 😀 )
 
(kicher, ich hatte auch schon nen moment überlegt, ob man nicht aufs mailen umsteigen soll... diese spamerei hier ist ja unerhört! 😀
wobei ich noch recht viel zu lernen hab, muss ich zugeben. schemata und so muss ich immer wieder nachschlagen und kann sie leider noch nicht im schlaf 🙂)
 
geht mir genauso, zuviel zu lernen und die zeit geht so schnell um und ich kann mich nicht richtig aufraffen...irgendwie denk ich mir auch bei arbvr die ganze zeit, das krieg ich schon hin, halb so wild alles, am dienstag schreib ich erstmal bgb und da hab ich viel mehr angst. aber einfach liegenlassen kann ich arbvr ja nun auch nicht...
 
na du hast doch aber schon irgendwelchen rechtlichen hintergründe, da wird dir doch bgb I nicht schwer fallen? bedenke, dass das i.d.r. die erste klausur im gutachtenstil für diejenigen, die bei 0 anfangen zu studieren und meiner erfahrung nach ist das thema a) sehr überschaubar und b) aus dem genannten grund keine klausur, die besonders spezielles wissen erfordert und somit gut machbar 🙂 das meiste, was du für bgb I wissen musst, musst du für arbvr ja erst recht beherrschen (fristen, anfechtung, geschäftsfähigkeit, vertreter...)
warum also so ein stress?

denke aber auch, das arbvr machbar sein sollte. es wundert mich nur, dass du das modul vor bgb II (schuldrecht) belegt hast. und eben parallel mit bgb I, denn eigentlich müssen ja beide inhalte (und auch ein paar grundlagen aus bgb III) bekannt sein um arbvr überhaupt zu verstehen?
dann aber ist arbvr im prinzip das gleiche, nur eben mit etwas andren inhalten als in bgb
 
ich mach arbeitsrecht eigentlich deshalb jetzt schon, weil ich es beruflich brauchen kann. hatte auch erst überlegt, ob ich vorher bgb 2 machen soll, aber insgesamt verstehe ich es doch recht gut, also das passt schon. und fristen, anfechtung, vertretung, das macht man ja alles in bgb 1.

und ja, vorkenntnisse habe ich, aber aus einem FH- Verwaltungswirtschaftsstudium, das ging lange nicht so in die tiefe. hauptsächlich haben wir auch schuldrecht gemacht, aber z.b. AGB, Stellvertretung, nur äußerst wenig (davon mal abgesehen hatte ich BGB 1 in 2002 bei dem studium, in 2005 überhaupt das letzte mal was mit BGB zutun gehabt, also das ist dann auch quasi vergessen). ich hab mich auch irgendwie ohne gutachtenstil begriffen zu haben, durchgebracht (und nicht mal schlecht 😀 ).

naja, ich hab halt angst vor bgb, weil ich mich schnell aus der ruhe bringen lasse und zu schnell bin, zu hektisch, gerade bei bgb muss man aber echt alles ganz genau lesen. und bestimmte dinge liegen mir schlichtweg null, z.B. KBS (kannte ich auch vorher nicht) oder so sachen wie untervertreter, also ein paar spezielle themen. andererseits ist es für mich auch kein weltuntergang, wenn es nicht klappt mit dem studium. das ist mehr so ein hobby, das eventuell mal was bringt, vielleicht aber auch nicht. es ist teuer, kostet massig freizeit und viele nerven für einen sehr unklaren ausgang - da solls mich besser direkt am anfang raushauen als irgendwann später
 
damit ihr nicht den Eindruck bekommt ihr wärt alleine, wollte ich mich zumindest mal mit einem "guten Morgen" einbringen. Habe nebenbei im BB noch einen interessanten Artikel zur deutschen Urlaubsregelung unter europäischen Einfluss gefunden (BB 2011, 501-506) obwohl ich ja insgeheim doch auf eine personenbedingte Kündigung hoffe
 
chris. guten morgen 😉

den artikel hast du nicht zufällig in digitaler form?

ich kann übrigens noch die aufsätze von harmann/rudnik zum thema "formulararbeitsverträge auf dem prüfstand" (teil 1: grundsätze der klauselkontrolle; teil 2: kontrolle einzelner klauseln) empfehlen. erschienen in jura 05/2009, S. 335 ff. bzw. 07/2009 S. 486 ff. (und somit ausreichend aktuell 😉). kompakter schöner überblick für den fall, dass agbs dran kommen
 
( mhja, ich hab nirgends zugriff, bei jura auch nicht...naja, ich werde mich nachher mal ausgiebig durchs www wühlen, hab schon gesehen, dass viele anwälte auch eigene homepages haben und aktuelle rechtsprechung dort auch oft darstellen.

ich hab echt keine lust mehr, ich weiß gar nicht mehr, was ich noch lernen soll. alles mehrmals gelesen, zwei fallbücher durchgearbeitet, alle verfügbaren klausuren und alte eas durchgearbeitet, schemata und definitonen rausgeschrieben und gelernt (das wiederhole ich dann nochmal und nochmal nächsten mittwoch und donnerstag), wahrscheinlich hab ich während des semesters einfach zuviel gelernt und jetzt gehen mir die ideen aus
 
chris, ich bin irgendwie zu doof glaub ich. ich kriege bei juris bei den freien inhalten maximal irgendwelche gesetze oder verordnung...aber die BB, geschweige denn irgendwelche aufsätze oder urteile, nicht 🙁

sach ma, was mach ich falsch? iiiirgendwie schwebt mir da ganz hinten im hinterkopf was rum, dass wir da nen zugang haben wegen der fernuni? oder war das nur bei beckonline? aber da kann ich ja auch mal schaun..hm...
 
nee, keine Sorge liegt nicht an dir. Hab über nen Kollegen nen Juris Zugang. Die Fernuni bietet nur Beck-online. Schick mir einfach mal ne Pn mit deiner email-Adresse und ich schicke dir wenn du magst die beiden bb Artikel (Urlaub und personenbedingte Kündigung)
 
ui super, mach ich gleich, danke schonmal 🙂

bei beck online findet sich aber auch so einiges! lese z.b. gerade einen interessanten artikel von kuettner (hatte uns sogar der dozent beim präsenzseminar empfohlen) zur privaten internetnutzung, auch ein schönes thema, wie ich finde
 
seltsame sachen passieren, gestern noch konnte ich mich hervorragend bei beck online einloggen, heute behauptet man, die zugangsdaten wären ungültig...

kora, probier einfach mal, beck online, dann mit q+matrikelnummer und moodle-passwort einloggen (also dieselben zugangsdaten wie für moodle). dann gibts du einfach im suchfeld "internetnutzung" ein und scrollst ein bisschen runter, 10. -20. beitrag, einer davon ist der, den ich meinte. am besten klickst du dich vor der suche zum arbeitsrecht. sorry, aber mehr kann ich grade nicht tun...

achja, falls es nicht funktioniert mit dem einloggen, gib doch bitte kurz bescheid, dann weiß ich wenigstens, dass es nicht an meinem rechner liegt...
 
also ich kann mich bei Beck nicht einloggen...hatte es aber vorher auch noch nie versucht.

Muss man sich da nicht erst registrieren oder hat man automatisch einen Account? Muss man das Ursprungs-Moodle-Passwort nehmen (ich habe meines mal geändert)?
 
kinnaz, euch entgeht was, wenn ihr beck nicht nutzt.

also bei mir geht beck. und ich kann mich nicht erinnern, mich da irgendwie separat registriert zu haben oder so. eigentlich sollte das aktuelle pw von moodle das richtige sein. und der matrikelnummer das q voranstellen.
 
hab mein beck-problem schon im diskussionsforum gepostet, also kein plan, was die mit meinen bis freitag super funktionierenden zugangsdaten gemacht haben, mit denen kann ich mich jedenfalls nicht mehr einloggen, auch meine e-mail-adresse ist plötzlich unbekannt, ABER ich bin jetzt automatisch als hagen eingeloggt, soll mir auch recht sein. ich steh total auf beck online! leider findet man da immer soviel, dass man das dann alles lesen will und plötzlich die zeit weg ist
 
jetzt will ich mich, wenn auch spät, doch noch mal kurz mit einer allgemeinen Frage zum Thema melden:

Wieviel Relevanz hat denn die Frage für eine Klausur?
Also entweder es liegen äußere Umstände ohne innerbetriebliche Maßnhamen vor, dann muss nur geprüft werden, ob diese Umstände auch tatsächlich vorliegen und zum Wegfall des Arbeitsplatzes geführt haben, oder aber es liegen innerbetriebliche Entscheidungen vor (durch außerbetriebliche Gründe ausgelöst, oder auch nicht), dann wird nur überprüft, ob diese Entscheidungen willkürlich getroffen wurden.

... Oder übersehe ich da etwas Entscheidendes?
 
nein, tust du nicht, und das ist wahrscheinlich null relevant, vor allem, weil es eh schon in der einen ea dran war. ich habs nur nicht richtig verstanden und mit nem beispiel hab ichs dann immer recht schnell begriffen (wie auch hier). daher die frage, muss man sich aber sicherlich nicht soo wahnsinnig mit beschäftigen gerade
 
Okay, Danke. In der aufkommenden Nervosität vor der Klausur hat man doch manchmal Angst, das man irgendeinen Zusammenhang übersehen hat. ... Da gibt's bestimmt schon genug anderes, was sich dann am Freitag ganz hinten im Kopf vergsteckt, da wollte ich bei der Sache hier lieber noch mal nachfragen.
 
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