Schriftform bzw. Schreibgeschwindigkeit

Dr Franke Ghostwriter
nun, schreibe halt die Recht II jetzt freiwillig mit. Da ich die Geschichte schon noch ernsthaft angehe, mache ich mir so meine Gedanken, ob die ganz konkrete Zeitknappheit durch die Anfertigung eines Rechtsgutachtens innerhalb von 2 h nicht zu einem Problem für mich werden könnte.

So habe ich es geschafft, über rund acht Jahre das Schreibmedium "Stift" fast gänzlich zu ignorieren; habe halt alles wenn irgendwie möglich digital verwurstet. Somit habe ich meine Schreibschrift, die eh nie sonderlich schön war, bis zum Beginn des Studiums so heruntergewirtschaftet, dass ich tatsächlich Bedenken hatte, dass irgendein Korrektor damit klar kommt. Das hat sich innerhalb der nunmehr fast 4 Semester schon gebessert. Zumindest die BWL II, die ja mal kein MC o. Lotse war, ist scheinbar leserlich genug gewesen.

Nun geht es aber bei der Recht II ja echt um eine erheblich größere Schreibleistung, die mich dann doch vor Probleme stellt, wie ich jetzt beim Bearbeiten der Klausuren vergangener Semester feststellen muss. Dieses Zeitlimit zwei Stunden ist echt schwer für mich einzuhalten. Fraglich ist aber, ob ich in der Klausur überhaupt soviel Seiten Text produzieren möchte, wie ich es bei Übungsklausuren jetzt mache. Da habe ich halt die WiWio-Lösungsskizze als Grundlage zum Ausformulieren - das wird dann umfangreicher, als man es in der echten Klausur je bedenkt. (Wobei ich anmerken muss, dass ich auch die Lösungsskizze vorab einmal selber bearbeite).

Was ich jetzt mit diesem Thread hier bezwecken will, ist nicht, mein Gejammer einer möglichst großen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Nein, ich möchte Euch mal nur bitten, die Zeit für Eure nächste handschriftliche Seite mal abzustoppen. Halt nur um mal zu sehen, ob ich wirklich im handschriftlichen langsam bin, oder im Vergleich mit Anderen doch mithalte. So benötige ich für eine komplette Din-A4-Seite, kariertes Papier, ohne Seitenränder oder Rand oben/unten ca. 18 min.. Wo liegt ihr? Falls ihr mal zufällig dran denkt mitzustoppen, fände ich das voll hilfreich. Danke!

Beste Grüße
Dirk
 
ähnlich hab ich auch gedacht, als ich im März in diesem netten Hörsaal in Frankfurt saß und ich diese besch... Klausuraufgabe das erste Mal durchgelesen habe.

Als ich mich nach 20 Minuten auf die Anspruchsgrundlage der 1. Teilaufgabe endlich mal festgelegt hatte, dachte ich mir, daß ich diese Klausur nie würde ganz vollenden können. Aber ich habe mich geirrt.

Denn die verlorene Zeit durch das unendliche Nachgrübeln über die Alternative, die Blätter einfach leer abzugeben oder doch was zu schreiben und dann noch die langwierige Entscheidung, welche AGL denn nun die richtige ist, habe ich durch umso schnelleres und unleserliches Schreiben wieder aufgeholt. Der Korrektor wird sich gefreut haben.

War wohl auch ein bisschen Rache: wer eine solch besch... Klausur stellt, soll auch eine besch... Handschrift zu lesen kriegen.

Ach ja, zum Schluß hatte ich sogar noch Zeit, die Fragestellung abzuschreiben. Und bestanden hab ich diese Klausur auch noch.
Ergo: es wird nicht die Schönschrift bewertet, sondern nur der Inhalt.

Viel Erfolg.

Kerstin
 
Ergo: es wird nicht die Schönschrift bewertet, sondern nur der Inhalt.

Viel Erfolg.

Kerstin

Hi Kerstin,

danke für Deinen aufmunternden Erfahrensbericht. Man darf sicher davon ausgehen, dass es keine Abzüge in der B-Note gibt, doch wäre es wünschenswert, wenn der Korrektor den Inhalt auch noch erfahren darf - sprich die Handschrift entziffern kann.

So ist man ja derart verwöhnt, oder besser trainiert auf Tastenschreiben, dass die Fähigkeit schnell und dabei leserlich die Handschrift auf Papier zu bringen, stark nachgelassen hat.

Glückwunsch noch mega nachträglich, dass du zu der kleinen Minderheit der erfolgreichen Recht-II-Absolventen / Absolventinnen des letzten Prüfungstermins gehörst.

Viel Erfolg weiterhin!

Dirk
 
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