Satznungen-Privatrecht oder nicht ?

Dr Franke Ghostwriter
Satznungen-Privatrecht oder nicht ?

Natürlich: Satzungen - Privatrecht oder nicht ?

Beim Lesen des Lehrmaterials 55100, Basiskurs 2 ,Seite 29:
" Satzungen spielen im Privatrecht überhaupt keine Rolle".
Was ist dann mit den §§ 57 und 58 im BGB ?

Kann jemand erklären, warum die Satzungen nicht zum Privatrecht gehören, wenn doch die Mindestanforderungen der Vereinssatzungen im BGB verankert sind ?
 
Amanda
ich würde sagen, dass hier Satzungen gemeint sie, wie sie auch später in Kurs 3 Seite 117 definiert sind. Da steht "Satzungen sind Rechtssätze, die von Selbstverwaltungskörperschaften im Rahmen ihrer Satzungsautonomie, d.h. zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten, erlassen werden"
Dazu würde ich die Vereinssatzungen nicht zählen, weil der Verein keine Selbstverwaltungskörperschaft ist (oder?)
Auch geht es bei dem Kurs um Gesetzesquellen und die Frage ob Satzungen Gesetze sind, an die Privatmenschen sich halten müssen. Da die o.g. Satzungen nur zur Regelung der eigenen Angelegenheiten der Körperschaft erlassen werden, können sie quasi keine Außenwirkung entfalten und spielen im Privatrecht, dem Recht das die Beziehung der Privatpersonen zueinander regelt, keine Rolle
Ob diese Erklärung allerdinsg überzeugend und vor allem richtig ist kann ich Dir nicht sicher sagen.
Viele Grüße
Jana
 
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