Rechtsfähigkeit der GbR

Dr Franke Ghostwriter
bei der Frage der Rechtsfähigkeit einer GbR, sollte hierbei die unterschiedlichen Auffassungen (Individualistische versus Kollektivistische Theorie) gegenübergestellt und diskutiert werden - oder - genügt die ausdrückliche BGH Entscheidung und der Verweis auf gesetzliche Regelungen, die von der Teilrechtsfähigkeit der GbR ausgehen, als Antwort und Bejahung der Rechtsfähgkeit aus?

Wie geht bzw. wie würdet Ihr vorgehen?

Danke und liebe Grüße

Kanka
 
Kanka,
ich würde auf jeden Fall auf die unterschiedlichen Auffassungen eingehen. Denn es gibt ja durchaus noch den ein oder anderen Gelehrten, der die Mindermeinung teilt... auch wenn es wohl nicht mehr viele sind.
Und auch der BGH hat seine Meinung in der Vergangenheit schonmal geändert.
In Fallbüchern und so hab ich immer gelesen und gelernt: wenn ein Meinungsstreit für die Falllösung relevant ist muss er angesprochen, erläutert und dann entschieden werden... letzteres allerdings nur dann, wenn es wirklich für die Lösung relevant ist, wenn also die Meinungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen...
Liebe Grüße
Jana
 
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