bei der Frage der Rechtsfähigkeit einer GbR, sollte hierbei die unterschiedlichen Auffassungen (Individualistische versus Kollektivistische Theorie) gegenübergestellt und diskutiert werden - oder - genügt die ausdrückliche BGH Entscheidung und der Verweis auf gesetzliche Regelungen, die von der Teilrechtsfähigkeit der GbR ausgehen, als Antwort und Bejahung der Rechtsfähgkeit aus?
Wie geht bzw. wie würdet Ihr vorgehen?
Danke und liebe Grüße
Kanka
Wie geht bzw. wie würdet Ihr vorgehen?
Danke und liebe Grüße
Kanka