Recht II Statistik - DAS ist mal ne Durchfallquote

Dr Franke Ghostwriter
Recht II Statistik - DAS ist mal ne Durchfallquote...

Habe mir soeben mal die aktuelle Klausurstatistik von angesehen und dabei bemerkt, dass Recht Ii korrigiert wurde... Mit einer Durchfallquote von 71%! Da bin ich ja gespannt was da im Herbst auf auf mich zukommt, da ich zumindest vorhabe Recht II zu schreiben.
Und natürlich Kopf hoch an alle, die es nicht geschafft haben und evt. nochmal dran müssen.
Glückwunsch den anderen.😀

https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/studium/pruefungen/pruefungsergebnisse/statistik.shtml
 
Mann, mann, das ist ganz schön heftig!

Ich hatte mir überlegt, letztes Semester "quasi zum Spaß" Recht II zu schreiben. Ich kann mich nur beglückwunsch, es NICHT gemacht zu haben.

Ebenso hatte ich mal überlegt, Unternehmensrecht im Hauptstudium zu machen, aber anscheinend hat der Lehrstuhl hohe (juristische) Maßstäbe. Oder er hat auf die Wiwi's keinen Bock
 
Vielleicht ist das auch einfach nur die Folge der nun eingeführten Multiple Choice Klausur in Recht I.

Klar, es sind zwar auch dort und im Vorfeld zur Recht II Klausur EAs im Gutachten Stil zu schreiben, aber in der Prüfungssituation sieht das ganze dann vielleicht wieder anders aus!

War es denn nicht grds. so, dass Recht Klausuren im Gutachtenstil nicht wirklich mit geringen Durchfallquoten gesegnet waren...und manch einer im Vorfeld schon gezittert hat...nur bei dem Gedanken an Recht!? 😱

Persönlich find ich`s auch ganz schön heftig...:eek
 
Hey was ist los - 71 % Durchfallquote!!!!!!!!!!

Ich acker mich ja aktuell "freiwillig" (wie aus vorangehenden Diskussionen bekannt) durch Recht II. Da muss ich mir aber noch stark überlegen, ob ich das Risiko, im September die Klausur zu schreiben, eingehen soll.

Echt hartes Brot für alle Nichtbesteher. Woran lag es denn wohl? War die Aufgabe so mies? Oder fehlt doch die rechte Motivation bei den Recht II - Studenten, da der Lehrstuhl diese Übergangslösung im Teilgebiet eingeführt hat? Dadurch fühlt sich ja so manch eine(r) richtiggehend verarscht.

Echt, hier erlebste was - 71 %, krass!

Ciao
Dirk
 
Da die neue Bestehensregelung von nur Recht1 oder Recht2 erst im Laufe des Semesters rauskam könnte ich mir vorstellen, daß Einige trotzdem Recht2 mitgeschrieben haben, die eigentich Recht1 schon hatten und deshalb nur mit "halber Kraft" reingegangen sind, nach dem Motto "probieren kann man's ja mal".
 
Ich hab diese Klausur mitgeschrieben und fand die Aufgabe einfach zu schwer für eine Recht II-Klausur. AGL war § 985 BGB und wer hätte damit gerechnet ? Das war zu viel Recht I für meinen Geschmack und daher hab ich mich damit auch nicht allzusehr auseinandergesetzt. Auserdem glaube ich schon, daß ich für meinen Teil das Recht-System ganz gut verstanden hab und eine schwere Handelsrechtklausur ohne größere Probleme gemeistert hätte. Der LS hat für Wiwis wohl höhere juristische Ziele. Für die Studis find ich das echt unfair. Wir sind keine Juristen und wollen das auch nicht sein,
zumal auch die KEs auch nicht auf eine solche Klausur vorbereitet haben und das find ich richtig fies. Der LS hat sich damit kein gutes Zeugnis ausgestellt.

Ich glaube auch, daß dem LS die letzte Klausur zu gut ausgefallen ist und hat -wie oben schon jemand schrieb- die Schwierigkeit extrem angehoben. Ob der LS damit zufrieden ist ? Das glaube ich kaum und alle Studis, die ich bisher getroffen habe und die, diese Klausur geschrieben haben, sind genauso frustriert gewesen wie ich. Wir können nur froh sein, daß wir dieses Fach nicht mehr brauchen.
 
Also jedem, der hier der Meinung ist, die Studenten wären nicht gut vorbereitet, dem kann ich nur sagen: Ihr habt mal echt keinen Plan. Ich habe nach dem letzten Semester mein Studium an eine andere Hochschule verlegt und habe zum Abschluss einzig Recht II geschrieben, da es mir auf mein neues Studium angerechnet worden wäre.
Ich hab mich einzig auf diese Klausur vorbereitet, das habe ich Intensiv getan, aber sämtliche Vorbereitung war bei dieser Aufgabenstellung einfach nicht zu gebrauchen.
Viel zuviel BGB, absolut keine Anwendung von gelernten Inhalten aus dem HGB und daher ist es absolut nachvollziehbar, warum ich einer von 71 % durchgefallenen Studenten bin!
 
Ich gehöre ebenfalls zu den 71%. Naja für mich jetzt im nachhinein nicht weiter tragisch, da ich Recht 1 bestanden habe. Doch in der Klausur selbst habe ich mich gefragt wo der Bezug zu Handelsrecht ist. SO wie sich hinterher rausgestellt hat, ging es vielen so.
Bei mir lag es nciht an zuwenig vorbereitung.
 
Ich war sehr gestern überrascht, daß ich diese Klausur mit 55 Punkten bestanden hab. Damit hätte ich nicht gerechnet, aber an meiner Einstellung zu diesem Klausurfall ändert sich trotzdem nichts.

Das Thema an sich ist nach wie vor interessant und vielleicht ist die nächste Klausur wieder leichter. Unsere Klausurstatistik vermiest bestimmt vielen die Entscheidung, Recht II im September doch zu schreiben.
Naja, hat sich mit dem neuen Kurs eh bald erledigt.
 
71 % Durchfallquote ist schon heftig ... ;-(

Vielleicht liegt es daran, dass die Juraprofs durch uns zu sehr verwöhnt wurden, weil bei uns regelmäßig nur ca. 50 % durchfallen (in Strafrecht dieses Semester 63 %) ...

Oh, ich seh gerade: BGB III ist relativ gut ausgefallen. § 985 BGB kommt auch hin ?

Vielleicht wurden die Klausuren vertauscht ? Ihr hattet wahrscheinlich die BGB III - Klausur vom Prinzen ... Wer hat bei Euch eigentlich die Klausur
gestellt?

Scherz beiseite. Die Noten in Rewi sind nicht unbedingt motivierend, weder für Euch noch für uns BoL-er ;-( Nur allzu häufig heißt es bei uns: "Vier
gewinnt!" ... Kaum jemand dürfte wohl den BoL mit der Gesamtnote "gut" bei uns machen.

Ich vermute, dass es in der Recht II- Klausur vor allem am Gutachtenstil lag, da Recht I ja MC war. Außerdem habt ihr auch nicht mehr so viele Einsendearbeiten zum Üben. Vor ein paar Semestern waren es in Recht I und in Recht II noch jeweils 6 EAs als Gutachten (kein MC) ... Naja, die Fernuni muss sparen. Leider auf Kosten der Lehre ;-(


Gruß


Sandra
 
Du musst jetzt in der Übergangsphase entweder Recht I oder Recht II bestanden haben - Recht ist jetzt quasi ein Fach 😉

Damit bleiben 9 Fächer, also Mathe, Statistik, Info, BWL I bis III, Makro, Mikro, Recht.

Davon darfst Du 2 Fächer vermasseln, d.h. qualifiziert nicht bestehen
(> 25 Punkte). Allerdings musste Du insgesamt mindestens 450 Punkte
haben.

Dann hast Du das Vordiplom.

Gruß


Sandra
 
Sepp,

herzlichen Glühstrumpf zur bestanden Klausur ...

Kann sein, dass der Lehrstuhl § 985 BGB unterschätzt hat, weil dies für uns BoLer zum täglich Brot gehört. Glaub bei uns würde man sich freuen, wenn man sich nicht mit diversen Klagearten herumschlagen müsste und so etwas drankäme ... Aber darum studieren wir eben Recht im Haupt-
fach.

Gruß


Sandra
 
Sepp,

hast wirklich Glück gehabt. Freue mich für Dich !!!!

Leider fällt man/frau bei uns auch durch, wenn man die richtigen Anspruchsgrundlagen hat und auch auf das richtige Ergebnis kommt (bzw. bekommt gerade noch eine 4, wenn frau/mann Glück hat) ... Insofern muss der Lehrstuhl bei Euch wirklich kulant gewesen sein 😉

An den Notenspiegel in Jura muss ich mich irgendwie noch gewöhnen, da ich durch mein Musikstudium am Konservatorium doch etwas "verwöhnt" bin. Einsen und zweien sind hier absoluter Standard, also nix außer- gewöhnliches 😉

Hatte bisher nur in Gehörbildung eine 4. Und das auch nur, weil ich zwei
Semester keine Zeit hatte, die Veranstaltung zu besuchen. Davon ausging auf jeden Fall durchzufallen (und auch eigentlich durchfallen wollte, weil ich ein Jahr später wirklich Zeit zur Prüfungsvorbereitung gehabt hätte) ...

Naja, ich war dann zu "blöd", um durch die Abschlussprüfung zu fallen und habe dann mit 3,7 bestanden ... (was mein Zeugnis ziemlich verschandelt *g*)

*g* Auweija, und erklär dann mal Deiner Hauptfachprofessorin eine 3,7, wenn Du ihr das Abschlusszeugnis präsentierst, dass Du eigentlich hast durchfallen wollen ... Oh, das Gesicht hättest Du sehen sollen *g*

Gruß


Sandra
 
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