Recht II. meine Lösungsskizze

Dr Franke Ghostwriter
A: G gegen E 1500€ gem. § 433 II iVm § 27 I und § 25 HGB

I. Kaufvertrag zwischen G und E (-)
II. Haftung des Erben § 27 I
---> Verweis auf § 25
1. Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung § 25 I.
a) Handelsgeschäft § 343 HGB (+)
aa) Kaufmannseigenschaft nach § 1 bzw § 2
aaa) Gewerbe (selbstständig,auf Dauer,Mindestorganisation)
bbb) Handelsgewerbe (Art und Umfang) (-)
b) unter lebenden erworben bzw. unter Toten gem. § 27 (+)
c) Fortführung des Handelsgeschäfts (+)
d) Fortführung der Firma (+)
e) Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (+)
aa) Kaufpreiszahlungsanspruch gem. § 433 II. BGB (+)
f) im Betriebe begründet (+)
aa) Gangschaltungen gehören zum Betrieb (+)
2. kein Ausschluss § 25 II und 27 II
a) § 25 II, zwar Eintragung erfolgt aber keine Bekanntmachung
b) § 27 II, drei Monate abgelaufen und keine Stilllegung --> Verkauf
3. Ergebnis
E muss für U haften, Anspruch besteht.

Habt ihr das auch so?
 
Habe ich in etwa genauso.

Bin am Ende nur aus Zeitmangel nicht mehr auf 27 II und Fristablauf ja Nein eingegangen sondern habe noch schnell hingekritzelt:
Verkauf an großen Fahrradhandel - von Firmenumbenennung ist auszugehen - keine Haftung der Fahrradhandelsgesellschaft - keine Verjährung - E haftet.

Hoffe der fehlende Fristablauf gibt nicht zu viel Punktabzug!😱
 
Fristablauf

Hallo,

ich hab es auch so, allerdings war ich mir unsicher, ob die Frist abgelaufen ist:
nach 130 / 187 BGB fängt die Frist erst am 25. an zu laufen. Fristende ergibt sich aus 188 BGB. Das wäre eigentlich erst der 25.10.
Also: verkauf zum Fristende!
 
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