Recht II gleichzeitig mit Recht I?

Dr Franke Ghostwriter
an Leute, die Recht I schon hinter sich haben: wäre es empfehlenswert, Recht II zu machen obwohl ich Recht I noch nicht gemacht habe? Ich habe nämlich das Problem, dass wenn ich jetzt die beiden nicht zusammen mache, dann verlängert sich mein Grundstudium um halbes Jahr nur wegen Recht II.
Ich danke allen vorab für eure Meinungen und hoffe, dass es irgendwie hinzukriegen ist.
Gruß,
Lilli G.
 
Lilli,

du kannst beides schon in einem Semester machen, aber Recht 2 baut absolut auf Recht 1 auf ... Arbeite am besten so schnell und gründlich wie es geht den Recht 1 - Kurs durch damit Du Recht 2 anschließend bearbeiten kannst.

Parallel würde ich die Kurse nicht durcharbeiten, und es ist meiner Meinung nach auch unmöglich ... Erst Recht 1, dann Recht 2 ... In einem Semester kannst Du das natürlich machen, nur sollte deine oberste Priorität sein, Recht 1 sehr gründlich und recht zügig abzuschließen ...

Viele Grüße,
 
Lilli,
ich habe erst Recht I gemacht und jetzt Recht II, und hätte sicherlich Schwierigkeiten mit den EAs für Recht II gehabt, am Anfang, ohne das Wissen von Recht I. Vorteil ist allerdings, wenn man das gut zeitlich schafft, dass Du für die Klausuren (die sind allerdings an einem Tag, mit 30 Minuten Pause dazwischen) alles nur einmal lernen mußt. Ich habe jetzt das Gefühl, dass ich die Hälfte von Recht I schon wieder vergessen habe...
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Kirsten
 
Lilli,


ich kann mir Recht I aus dem Erststudium anerkennen lassen und habe gleich mit Recht II gestartet ... KE 1 - 3 bauen von Recht II bauen voll auf Recht I auf, d.h. das allgemeine und besondere Schuldrecht muss man kennen, um die EA in Recht II bearbeiten zu können.
EA 4 - 6 von Recht II behandeln andere Themen (Arbeitsrecht und öffentliches Recht).
Das Problem wird also sein, ob du die EA 1 - 3 aus Recht II zeitlich bearbeiten kannst, da dir das Schuldrecht aus Recht I noch fehlt. Nur die EA 4 - 6 ... da musst du dann halt alles bestehen.

Wenn du noch keine Kenntnisse in Recht generell hast - dann rate ich dir eher ab, wobei es sicher machbar ist, andere haben dies auch (erfolgreich) gemacht.

ABER - du kannst doch das dir auch stressfreier geben und jetzt Recht I machen und was aus'm HS sowie nächstes Semester Recht II und ein anderes Fach aus'm HS. Das geht doch - oder bin ich da falsch gewickelt?

Grüßle aus BaWü
Jutta
 
Lilli,

die Aussage von Jutta ist m.E. so nicht ganz richtig.

jbas3105 schrieb:
KE 1 - 3 bauen von Recht II bauen voll auf Recht I auf,
das stimmt für KE1 und KE2. Die KE3 baut aber nicht auf Recht I auf, die kann man ohne Probleme machen. Damit brauchst Du dann 3 aus 4.

jbas3105 schrieb:
ABER - du kannst doch das dir auch stressfreier geben und jetzt Recht I machen und was aus'm HS sowie nächstes Semester Recht II und ein anderes Fach aus'm HS. Das geht doch - oder bin ich da falsch gewickelt?
Im Grundstudium kannst Du zwar EA's aus dem Hauptstudium bearbeiten, aber keine Klausuren schreiben. Die HS Klausuren setzen zwingend ein bestandenes Vordiplom voraus.

Zum eigentlichen Punkt. Da die KE's in Recht I erst so nach und nach eintrudeln, ist das bearbeiten von Recht I zeitlich vor Recht II im selben Semester schwierig (aber natürlich möglich). Die Alternative ist, Dir ein Standard-Lehrbuch in Bürgerlichem Recht zu kaufen oder auszuleihen und vor dem nächsten Semester schon anzufangen.

Gruß
Joachim
 
Danke erstmal an alle, es hilft mir echt weiter.
Joachim, könntest Du vielleicht auch sagen, welches Buch empfelenswert ist, denn ich wäre auch bereit, den Stoff von Recht I vorzuarbeiten und hätte die Möglichkeit, mentorielle Betreuung zu Recht II an zwei Studienzentren wahrzunehmen. Ich neige dazu, es zu versuchen und evtl. die Klausur Recht II nicht zu schreiben, wenn ich mich nicht fit genug fühle.
Danke nochmal für die Antworten und viel Erfolg allen!
Lilli
 
Hallo
Ich habe Recht I und Recht II in diesem Semster zusammen gemacht und hatte bei Recht Ii echt Probleme. Ich mußte zuerst die EA I und II von Recht Ii einschicken, ehe ich Recht I durchgearbeitet habe und hab mich natürlich total vertan, weil ich auch den Gutachtenstil nicht gewöhnt war und den nicht kannte. Wenn ich mich nochmal entscheiden müßte, würde ich die zwei Kurse auf jeden Fall getrennt machen, auch im Hinblick darauf, dass ich die zwei Prüfungen an einem Nachmittag bis Abends um 20.00 schreiben muss. Weiß gar nicht, ob ich dann nach so viel Recht hintereinander ncoh klar denken kann🙂

Viele Grüsse
Christin
 
Christin!
Zur Zeit bin ich auch zugleich unterwegs mit Recht für Wiwi I und II. Da das BGB Voraussetzung für Recht für Wiwi II ist, kann ich sagen, dass es nicht so unschlau ist, diese beiden Themen zugleich zu behandeln.

Ich hoffe, dass ich dir damit helfen konnte!

LG Franz
 
@Franz Weghofer

Hallo
Vielleicht steh ich ja auf dem Schlauch, aber nein, Du konntest mir nicht weiterhelfen.
im Moent klappt es ganz gut, weil ich den direkten Zusammenhang habe, aber am Anfang, hätte ich schon die Grundlagen von Recht I gebraucht, um weitre zu kommen.
Vielleicht sagst Du mir ja, was Du damit meinst?

Viele Grüsse
CHristin
 
also ich belege zZ auch beide Rechtscheine zugleich. Das funktioniert soweit auch ganz gut! (dazu sei angemerkt, dass ich letztes Semester schon die ersten 1,5 KE Recht 1 angelesen habe, dann jedoch beruflich in asien war und nicht weitermachen konnte). meiner meinung nach braucht man recht 1 gar nicht soo viel um in recht 2 die EAs zu machen, den gutachterstil sollte man sich jedoch recht bald aneignen.

also machbar ist es auf jeden fall! (auch wenn man nicht soooo viel zeit aufbringen kann - mache neben einer ausbildung(IT) gerade recht 1+2, Mikro und WiInfo).

viele Grüße,
Flo
 
Recht 2 ohne Recht 1?

Ohje, das alles macht mir ja irgendwie Sorgen wenn ich das so lese. Ich habe an einer Präsenzuni angefangen zu studieren und dann auf die Fernuni gewechselt weil ich jetzt im Ausland lebe. Habe meinen Recht 1 Schein bereits an der Präsenzuni gemacht und muss jetzt Recht 2 an der Fernuni machen. Ich kann übrigens nur zustimmen wenn manche sagen, sie hätten Probleme mit den EAs von Recht 2. Ich habe keine Ahnung von einem Gutachten, das Fach Recht 1 war auf der Präsenzuni anscheinend ganz anders aufgebaut.

Habt Ihr irgendwelche Tipps für mich wie ich auch ohne die Kenntnis von Recht 1 der Fernuni Hagen den Schein in Recht 2 schaffen kann?

Vielen Dank schonmal im vorraus!
Julia
 
Julia, das sehe ich genauso wie Gerry (hallo Gerry!), ich würde mir auch die WIWIO Skripte besorgen, für Recht II auch und damit Gutachten lernen. Das WIWIO II Skript behandelt zwar kein Arbeitsrecht, aber das kam im letzten Semester dran (HEUTE waren die Ergebnisse online: BESTANDEN JUHUU!) das macht es ziemlich unwahrscheinlich, dass es direkt nochmal in der Klausur dran kommt. Kann man vielleicht sogar noch Recht I nachbelegen? Weiß die Frist gar nicht. Dann würdest Du die Skripte der FerUni zum nachlesen haben.

How is life in Tokyo??
Liebe Grüße
Kirsten
 
Gerry, hallo Kirsten,

vielen Dank für Eure Antworten.
Auch wenn sie mich ziemlich entmutigen... 🙁
Was sind denn diese WIWIO Skripte? Sind das die ganz normalen Skripte die man für ein Fach zugeschickt bekommt oder ist das was spezielles? Woher bekomme ich die?

Kein Wunder dass ich die EA für KE 2 in Recht 2 nicht hinbekomme. Hat da vielleicht jemand noch eine schnelle Hilfe für mich?

Vielen Dank!
Grüße,
Julia

PS: Das Leben in Tokyo ist ziemlich aufregend!
 
Julia,

hast du mal in die newsgroup der Fernuni geschaut, dort wird die EA 2 auch diskutiert? Ich bin irgendwann bei Recht mal in Not geraten, weil die Deadline "plötzlich und unerwartet" 😉 vor der Tür stand und ich hatte das Skript noch nicht gelesen :ka: . Ich habe einen ähnlichen Fall im Internet ergoogelt und abgeschrieben, hatte immerhin für 58 Punkte gereicht.....Bist Du per fax erreichbar? Dann könnte ich dir morgen eine Übersicht faxen, wie man das Bestehen einer OHG prüft. Wann ist denn die Deadline? Wird wahrscheinlich nicht mehr für das Wiwio Skript reichen, das schicken nach Tokyo dauert ja auch etwas. In dem Skript sind diese Übersichten drin. Bin leider von der Zeit sehr knapp, weil ich selbst gerade erst aus Houston, Texas zurück gekommen bin und nächste Woche für eine Woche nach San Francisco fliege und auch noch 2 EAs weg müssen, sonst hätte ich dir gern bei dem Fall geholfen. Sorry.
Meistens reicht es nämlich zumindest zum Bestehen, wenn man die klaren Sachen ordentlich prüft, wie Bestehen einer OHG, Haftbarkeit Gesellschafter etc.
Erstmal liebe Grüße
Kirsten
 
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