Ich wünsche allen erst einmal einen wunderschönen guten Abend!!
Ich habe folgende Frage: Bei der Lösung von Fällen habe ich das Problem, die passende Rechtsgrundlage dafür zu finden.
Bsp: Ist der Mietvertrag gültig.... dann gilt hier § 535 - kann ich dann beim BGB davon ausgehen, das in den einzelnen Abschnitten der erste genannte § die Anspruchsgrundlage darstellt? z.b. ist dies beim Kaufvertrag auch so: §433 BGB ?
Vielen Dank für Eure Unterstützung und Hilfe im voraus.
Gruß Andreas
Ich habe folgende Frage: Bei der Lösung von Fällen habe ich das Problem, die passende Rechtsgrundlage dafür zu finden.
Bsp: Ist der Mietvertrag gültig.... dann gilt hier § 535 - kann ich dann beim BGB davon ausgehen, das in den einzelnen Abschnitten der erste genannte § die Anspruchsgrundlage darstellt? z.b. ist dies beim Kaufvertrag auch so: §433 BGB ?
Vielen Dank für Eure Unterstützung und Hilfe im voraus.
Gruß Andreas