Ich hatte gestern die vierte oder fünfte Veranstaltung zu BGB I, die Teilnehmerzahl sinkt leider (anfangs sechs bis sieben, heute nur drei). Aber die Kleingruppen machen die Sache auch sehr flexibel, wir diskutieren über materielles Recht nach Bedarf, besprechen Lerntipps, den Gutachtenaufbau und gehen auf individuelle Fragen aller Art ein.
Nur fürchte ich, dass bei so wenig Interesse das Angebot auch entsprechend runtergeschraubt wird. Eine Rechtsanwältin hat sicher auch für Dozententätigkeit ihre Stundensätze zzgl. Reisekosten. Wenn nur wenige Leute teilnehmen, rechnet sich das nicht. Und bei unverhältnismäßigen Kosten ist der Fernuni sicher auch egal, ob nun 50,0 oder 50,1% durch die Klausur schlittern.
Schade.