Bachelor of Laws als zweiten Studiengang - Beratung bitte

Dr Franke Ghostwriter
/Innen,

ich bin gerade im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben. Es zeichnet sich nun ab, dass ich hinsichtlich meiner Seminar- und Masterarbeit "Leerlaufzeiten" haben werde.

Da ich mir schon lange relativ sicher bin, dass ich nach meinem Master noch einen juristischen Studiengang absolvieren möchte, überlege ich nun, ob ich mich jetzt bereits einschreibe, um die "Leerlaufzeiten" zu füllen.

Zudem ist der Bol-Studiengang auch hinsichtlich der Anrechnung von Studienleistungen aus meinem Bachelor Studiegang "nett":
§ 11 Leistungen aus dem Diplom- Studiengang/Bachelorstudiengang Wirtschaftswissen-
schaft an der FernUniversität in Hagen

(1) Studierende, die den Diplom-Studiengang / Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten in der Regel die Module „Propädeutikum“, „Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts“, „Einführung in die Wirtschaftswissenschaft“, „Externes Rechnungswesen“, „Finanzierungs- und entscheidungs-theoretische Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre“, „Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung“ angerechnet. Wurde im Diplom-Studiengang Wirtschaftswissenschaft die Wahlfachgruppe Unternehmensrecht erfolgreich abgeschlossen, wird ferner das Modul
„Unternehmensrecht I: Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts“ angerechnet.
Quelle: Prüfungsverfahrensordnung

Nun möchte ich gerne von Euch wissen, ob jemand Erfahrung hiermit hat und ob prüfungsrechtlich etwas zu beachten ist. Ich möchte Euch bitten keine Kommentare hinsichtlich "Machbarkeit" abzugeben; dies ist nicht das Thema.

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe im Voraus
 
Ich war in einer ähnlichen Situation. War mit dem Master soweit durch, habe nur noch die Freiversuche absolvieren wollen und schon mit dem llb begonnen. Die Anrechnung der Wiwi-Module verkürzt das Ganze natürlich. Zumindest BGBI würde ich nur komplett "weglassen", wenn ich fit im Gutachtenstil und den Grundlagen wäre. Im Propädeutikum kommen Grundlagen des StR, die wohl sonst im Modul StR fehlen. Aber da reicht vielleicht auch das Lesen dieses Teils bei jemandem...

Falls Du weitere Fragen hast gerne.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Andi,

vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht.

Für BGB I wollte ich mir das Skript definitiv bestellen und zu den Vorlesungen / Seminaren gehen. Gerade vor dem Hintergrund, dass zudem Zeitpunkt, zu dem ich die Prüfung für Wirt.+Priv.Recht gemacht habe, die Klausur nur aus MC fragen bestand und die Antworten oft durch Menschenverstand oder durch wörtliches Abgucken aus dem Gesetz- (wenn man ungefähr wusste wo es steht) - z.B. Frage zur Prokura - beantwortbar waren.

Das Fundament muss also definitiv noch einmal gebaut werden; nur die Prüfung erspare ich mich dank der komfortablen Situation 🙂

Weißt Du, ob ich prüfungsrechtlich was beachten muss?

Gruß und Danke
NadKat
 
NadKat,

prüfungsrechtlich? Du kannst BGB1 einfach belegen, ggf. auch die EAs machen, was ich Dir empfehlen würde, damit Du bevor Du weitergehst auch ein Feedback zu Deinem Gutachtenstil hast. Anrechnen läuft über einen Antrag den Du aber nicht gleich stellen musst.
 
Andi,

die Frage zur Prüfungsordnung bezog sich nicht auf die Anerkennung; sondern generell. Wirkt sich ein Zweitstudium auf mein Erststudium aus? Darf ich bestimmte sache im Rahmen eines Zweitstudiums nicht? Aber ich fürchte ich muss doch mal das Prüfungsamt anschreiben und dorf nachfragen 🙂

Merci!!!
 
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