OWIG

Dr Franke Ghostwriter
Hallo

Mal eine FRage
Stand das OWIG eigentlich schon immer in den zugelassenen Klausurhilfmitteln oder ist das neu (auch an ältere Semester). Wenn das neu wäre, ist das doch ein Hinweis auf (zumindest) eine Frage nach dem OWGesetz (was schlecht wäre..., der rest reicht ja eigentlich)...

Grüsse
PINOKW
 
Also meines Wissens nach gab es bisher meist ein Strafrechtsgutachten -welches den Hauptteil der Klausur ausmacht- und dann noch Zusatzfragen zu OWiG und STPO, die aber nicht um Gutachtenstil zu lösen waren. Dazu werden wohl auch Fragen zu Strafrechtstheorien etc., die man aus dem Propädeutikum Skript noch kennen sollte, als sehr beliebt angesehen. Als Tipp hab ich von Komm. schon gehört sollte man sich die Einführungen zu den Gesetzestexten mal durchgelesen haben, weil nicht selten schon hier ein Lösungsansatz zu finden war. Wenn man dann also weiß wo man gucken muss, kann das durchaus sinnvoll sein.
 
Manuel,

ich denke, dass Yvonne die kompletten Einführungstexte meint, also sowohl OwiG als auch StPO bzw. StGB. Es ist hilfreich, wenn man sich diese im Vorfeld schon einmal durchgelesen hat.

Wenn Du die Prüfungsinformationen genau liest, wirst Du feststellen, dass das Propädeutikum als Pflicht genannt ist, ebenso eben StGB, StPO und OwiG. Was der Lehrstuhl hiervon prüft, kann nur anhand den bisher gemachten Prüfungserfahrungen abgeschätzt werden. Bisher waren eben immer "nur" Strafrechtsfälle dran mit Zusatzfragen aus unterschiedlichen Bereichen.

Übrigens diese netten "gelben" Seiten waren bisher stets Schwerpunkt und waren v.a. immer der Knackpunkt, weshalb so viele Leute durchgefallen sind. Du solltest quasi die letzten Seiten des Kurses "kotzen" können. Bei den Meinungsstreits zählt nicht das Ergebnis, sondern die Darstellung der verschiedenen Streitgegenstände und Deine Diskussion bzw. Argumentation.

Ob der Lehrstuhl sich an seine bisherige Prüfungsform hält, lässt sich nicht vorhersagen. Schwerpunkte setzen würde ich z.B., wenn ich die Klausur das erste Mal schreibe. Bei den Wiederholungsversuchen sollte man nicht schlampen ... Ich kenne nicht wenige, die im März ihren dritten Versuch in StR haben.

D.h. trotz der interessanten Materie das Fach nicht "locker" nehmen. Es gab hier sogar schon Durchfallquoten von bis zu 63 %!!!

Gruß


Sandra
 
Manuel,

ich denke, dass Yvonne die kompletten Einführungstexte meint, also sowohl OwiG als auch StPO bzw. StGB. Es ist hilfreich, wenn man sich diese im Vorfeld schon einmal durchgelesen hat.

ja genau die mein ich. wie gesagt, hier war wohl schön öfter ein Ansatz für die Lösung der Zusatzfragen zu finden. Nur fehlt einem in der Klausur die Zeit alles genau durchzulesen... da ist es natürlich leichter, wenn man das schonmal im Vorfeld gelesen hat und weiß an welcher Stelle der Einführungstexte man evt. gucken könnte.
 
Yvonne, aus was beziehst du dich mit der "Einführung zu den Gesetzestexten"? Auf die OWiG? - sorry, verstehe deinen letzten Absatz nicht so ganz... :-(

Yvonne und Sandra/maischdro (grias de🙂) meinen wohl die Einführungstexte, die üblicherweise in den "Beck-Texte im dtv" dem jeweiligen Gesetzestext vorangestellt sind. Die Nutzer von Lose-Blatt-Sammlungen sind da außen vor.

Heri
 
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