Manuel,
ich denke, dass Yvonne die kompletten Einführungstexte meint, also sowohl OwiG als auch StPO bzw. StGB. Es ist hilfreich, wenn man sich diese im Vorfeld schon einmal durchgelesen hat.
Wenn Du die Prüfungsinformationen genau liest, wirst Du feststellen, dass das Propädeutikum als Pflicht genannt ist, ebenso eben StGB, StPO und OwiG. Was der Lehrstuhl hiervon prüft, kann nur anhand den bisher gemachten Prüfungserfahrungen abgeschätzt werden. Bisher waren eben immer "nur" Strafrechtsfälle dran mit Zusatzfragen aus unterschiedlichen Bereichen.
Übrigens diese netten "gelben" Seiten waren bisher stets Schwerpunkt und waren v.a. immer der Knackpunkt, weshalb so viele Leute durchgefallen sind. Du solltest quasi die letzten Seiten des Kurses "kotzen" können. Bei den Meinungsstreits zählt nicht das Ergebnis, sondern die Darstellung der verschiedenen Streitgegenstände und Deine Diskussion bzw. Argumentation.
Ob der Lehrstuhl sich an seine bisherige Prüfungsform hält, lässt sich nicht vorhersagen. Schwerpunkte setzen würde ich z.B., wenn ich die Klausur das erste Mal schreibe. Bei den Wiederholungsversuchen sollte man nicht schlampen ... Ich kenne nicht wenige, die im März ihren dritten Versuch in StR haben.
D.h. trotz der interessanten Materie das Fach nicht "locker" nehmen. Es gab hier sogar schon Durchfallquoten von bis zu 63 %!!!
Gruß
Sandra