Kann mir jemand das Verhältnis von § 228 BGB zu § 34 StGB erklären? Ich habe gelesen, dass § 228 BGB § 34 StGB als Spezialvorschrift vorgeht. Trotzdem habe ich Fälle gelesen, bei denen entweder § 228 BGB oder § 34 StGB geprüft wurde. Wann prüfe ich denn nun § 228 BGB und wann § 34 StGB? Muss ich bei einer Strafrechtsklausur, in der eine Notstandslage thematisiert wird, überhaupt auf Paragrafen des BGB eingehen?
Gruß
strahlie
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strahlie