Normative Auslegung

Dr Franke Ghostwriter
ist einer von euch bitte so nett und erlärt mir die normative Auslegung.
Ich finde irgendwie nicht die richtige Definition. Außerdem ist mir nicht so
ganz klar wo der Unterschied zur Erklärungstheorie liegt.😕

Schon mal vielen Dank für die Rettung.

Gruß

Nala
 
Normative Auslegung = Wie ein objektiver Dritter es verstehen würde

Willenstheorie = Was der Erklärende tatsächlich gewollt hat
Vernehmungstheorie = Was der Erklärungsempfänger verstanden hat

Erklärungstheorie = Normative Auslegung
 
Claus,

vielen Dank für die schnelle Antwort *freu*

Im Skript BGB 1 Teil 4 Steht auf der Seite 24, dass die Erklärungstheorie zu stark die objektive Wertung betont und zu wenig auf den Willen des Erklärenden abstellt.
Deswegen denke ich, dass zwischen der Erklärungstheorie und der normativen Auslegung ein Unterschied besteht.

Gruß

Nala
 
Im Skript BGB 1 Teil 4 Steht auf der Seite 24, dass die Erklärungstheorie zu stark die objektive Wertung betont und zu wenig auf den Willen des Erklärenden abstellt.
Deswegen denke ich, dass zwischen der Erklärungstheorie und der normativen Auslegung ein Unterschied besteht.

Ich verstehe den Widerspruch in deiner Annahme nicht. Normativ ist eine Vertragsauslegung, wenn sie im Sinne des 157 geschieht: wie ein unabhängiger Dritter den Vertrag verstehen würde. Dies ist ein dem Gedanken des § 133 widersprechender Ansatz, da nach 133 der wirkliche Parteiwille zu erforschen ist - was keinesfalls mit dem Verständnis übereinstimmen muss, welches ein unabhängiger Dritter den Formulierungen des Vertrages entnimmt (z.B. bei der falsa demonstratio). Einen Widerspruch von Erklärungstheorie (Skript Seite 26 [nicht 24]) und normativer Auslegung (wo hast du die gefunden?) kann ich nicht finden.
 
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