Claus,
vielen Dank für die schnelle Antwort *freu*
Im Skript BGB 1 Teil 4 Steht auf der Seite 24, dass die Erklärungstheorie zu stark die objektive Wertung betont und zu wenig auf den Willen des Erklärenden abstellt.
Deswegen denke ich, dass zwischen der Erklärungstheorie und der normativen Auslegung ein Unterschied besteht.
Gruß
Nala