Nach versiebtem Staatsexamen - LL.B. in Vollzeit oder neben Ausbildung?

Dr Franke Ghostwriter
ich bin einer von denen, die das erste juristische Staatsexamen nach langem Studium an der Präsenzuniversität endgültig nicht bestanden haben und jetzt an der FernUni-Hagen versuchen, wenigstens noch zu einem Bachelor-Abschluss zu gelangen (sind glaub ich durchaus viele im Studiengang Bachelor-of-Laws).

Ein Studienberater rechnete mir allerdings (bei der eher zurückhaltenden Anrechnungspraxis zutreffend) vor, dass mindestens 3 weitere Semester bis zum Bachelor-Abschluss nötig sind - wahrscheinlich eher 4 bis 5, in Vollzeit (!). Nun habe ich von mehreren Seiten gehört, der Jura-Bachelor reiche zum Arbeiten nicht aus, da müsse ein Master-Abschluss draufgesetzt werden - nochmal 3 Semester in Vollzeit. Zudem sei ich dann mit über 30 Jahren zu alt für den Berufseinstieg und hätte faktisch keine Chance mehr.

Der Gedanke an diese Aussagen und die Unsicherheit behindert mich mental ehrlich gesagt durchaus auch etwas im Studium.

Meine Frage an diejenigen, die Erfahrungswerte haben:

- Würde es eventuell mehr Sinn machen, eine Berufsausbildung zu beginnen und in Teilzeit auf längere Sicht neben dem Beruf weiter zu studieren?

Die Arbeitsagentur hat mir übrigens empfohlen, das Bachelor-Studium (in Vollzeit) zu machen und meine Eltern sind dankenswerterweise bereit, meinen Lebensunterhalt bis zum berufsqualifizierenden Abschluss weiter zu finanzieren (vielleicht war letzteres auch "Hintergrund" für die Empfehlung des Berufs- und Studienwahlberaters).
 
Franky,
ich würde unbedingt die Berufsausbildung machen. Danach kannst Du berufsbegleitend den BoL immer noch machen, wenn Du Lust hast. Du hast aber absolut den Vorteil, dass Du Berufserfahrung bekommen kannst, wahrscheinlich sogar nach der Lehre im Betrieb übernommen wirst.
Die Lehre bringt Dir eine Grundlage, der auf die Lehre aufgesetzte BoL läßt Dich im Betrieb Karriere machen. Ich selbst wußte nach dem Abi nicht, was ich studieren sollte und habe als "Zwischenlösung" eine Lehre gemacht und zwei Jahre gearbeitet. Dann habe ich ein Jurastudium begonnen, was ich aus familiären Gründen nach der Zwischenprüfung abbrechen mußte.
Aufgrund meiner Lehre - nicht der Jura Zwischenprüfung 🙂 - hat mich damals ein großer Autobauer eingestellt. Dort arbeite ich jetzt zwar nicht mehr, aber es war der Einstieg ins Berufsleben.

Leider können viele Arbeitgeber noch nicht allzuviel mit dem BoL anfangen. Vielleicht, wenn Du dann mal fertig bist.......?!

Liebe Grüße
Floh
 
Ich würde mich auch nicht auf den BoL in Vollzeit verlassen. Der Arbeitsmarkt schaut derzeit zwar ganz gut aus - je nachdem, wo du hinmöchtest. Allerdings stellen viele Unternehmen noch immer sehr gern Volljuristen ein. Außerdem ist es mit über 30 ohne Ausbildung und Berufserfahrung bestimmt sehr schwierig, eine Anstellung zu finden. Berufserfahrung ist nach wie vor das A und O. Ich selbst habe mit 16 meine Ausbildung begonnen, immer Vollzeit gearbeitet und der BoL ist bereits meine dritte Weiterbildung dieser Art. Arbeitgeber legen meines Erachtens auf Berufserfahrung mindestens genauso viel Wert wie auf einen guten Studienabschluss.
 
Der BOL qualifiziert nicht nur juristisch sondern auch ökonomisch. Deshalb würde ich ihn so schnell wie möglich durchziehen. Was sind schon 3 Semester. Eine Aubsildung dauert länger und geht nur bedingt als Berufserfahrung durch. In der internationalen Topkanzlei oder in der Rechtsabteilung wirds vermutlich nichts, aber das sind auch nur die wenigstens Arbeitsfelder für Dich dann.
 
Ich seh's auch so wie Andi2. 3 Semester und zusätzlich die Unterstützung deiner Eltern! Ich würd's wagen. Die Ausbildung wäre insofern (in meinen Augen) vergeudete Zeit. Allerdings nur, wenn du den Abschluss dann auch schaffst. Ansonsten stehst du in 2 oder 3 Jahren noch blöder da.
 
es hängt auch damit zusammen, wie Du Dich selbst für zukünftige Tätigkeitsfelder einsetzt. Die öffentliche Verwaltung bildet mittlerweile vermehrt intern LL.B. (oder wie ihr es nennt, BoL) aus, wie bspw. die Stadtverwaltung Gronau, der Ennepe-Ruhr-Kreis oder die Deutsche Rentenversicherung (als gebührenfreies duales Studium, also Praxis vor Ort und Theorie an der FHöV NRW). Auch wenn das zum Teil der umgestellte Diplomstudiengang Verwaltungswirtschaft ist (bei der DRV ähnelt es mehr dem Sozialjurist der Hochschule Fulda), so spricht doch nichts dagegen, sich mit einem extern absolvierten LL.B. ebenfalls als "Kommunal-" oder "Verwaltungsjurist" zu bewerben.

Allen LL.B. ist gemeinsam, dass sie zu RechtsberaterInnen ausgebildet werden, die in der Lage sind, außergerichtliche Rechtsarbeit zu leisten: MandantInnen betreuen, Rechtsgutachten erstellen, rechtliche Korrespondenz zu führen und sich in die für ihre konkretenTätigkeitsfelder relevanten Rechtsgebiete umfassend einzuarbeiten. Durch §§ 6, 7 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dürfen sie dieseTätigkeit zur Zeit jedoch nur unter Aufsicht einer Person, die die Befähigung zum Richteramt hat, ausüben. Im Rahmen der §§ 79 Abs. 2 Satz 2 ZPO, 67 Abs. 2 Satz 2 VwGO, 62 Abs. 2 Satz 2 FGO, 11 Abs. 2 Satz 2 ArbGG und 73 Abs. 2 Satz 2 SGG dürfen sie allerdings auch als ProzessvertreterInnen vor Gericht auftreten. Sie können demnach bereits heute, mit Einschränkungen, relativ breit für außergerichtliche und gerichtliche Rechtsdienstleistungen eingesetzt werden.

Deswegen sind sie ja sowohl für Unternehmen als auch für die Öffentliche Verwaltung interessant. Aber ebenso sollten sich Gewerkschaften, Sozial- und sonstige Verbände diesen JuristInnen öffnen. Man ist bloß gezwungen, sich den potentiellen Arbeitgebern bekannt zu machen. Dabei ist Berufserfahrung aber in jedem Fall von Vorteil. Nicht nur "für die Mappe", sondern tatsächlich auch für Dich. Die praktische Erfahrung füllt das theoretisch Erlernte doch erst mit Leben. Selbst wenn Du nicht hundertprozentig bei der Juristerei bleibst. Das gute ist ja, dass man ständig mit Recht in Berührung kommt 🙂

Du kannst dann auch anders in Bewerbungsgesprächen auftreten. Sofern es jetzt erstmal nach dem StEx einen Selbstbewusstseinsknick gegeben hat, wird Dir die Bestätigung, eine passende Ausbildungsstelle zu finden, sehr helfen. Du müsstest dann bloß überlegen: Welche Ausbildung soll es denn sein?

Schöne Grüße

Jochen

(P.S.: Die Aubildung bei der DRV habe ich hier nur noch etwas hervorgehoben, wegen der Frage nach der Ausbildungsstelle. Vielleicht ist das ja ganz interessant, für Dich? So könntest Du - womöglich - in der Ausbildung Deinen LL.B. machen und später, wenn Du es willst, einen Master drauf setzen. - Dabei ist hier die DRV Rheinland nur ein Beispiel. Bestimmt gibt es noch an anderen Orten Ausbildungsstellen.)
 
vielen Dank für die teils sehr detaillierten Meinungen. Eine "optimale" Lösung gibt es bei einem solchen "beruflichen Totalschaden" natürlich nicht - aber über eure Anregungen werde ich nachdenken. Wahrscheinlich werde ich nochmal versuchen, zu einer Beamtenlaufbahn zu gelangen - meist bis 31 kann man beim Staat in entsprechende Ausbildung eingestellt werden. Zumindest den Versuch ist es glaub ich wert und den Bachelor of Laws kann man dann auch auf lange Sicht daneben laufen lassen.

Weitere Meinungen/Ideen sind an dieser Stelle natürlich willkommen, das Thema wird ja sicherlich auch andere interessieren - man muss sich bewusst sein, dass das LL.B. Studium der FU-Hagen ein Stück weit schon auch Sammelbecken für gescheiterte Examenskandidaten ist - ob einem das gefällt oder nicht. Das System der klassischen juristischen Ausbildung in Deutschland ist unverantwortlich und nicht mehr zeitgemäß - echte Prüfungen finden erst am Ende des langen Studiums statt und die "Durchfaller" werden ohne jede Absicherung freigesetzt. Richtig ist es m.E. nicht, aber ändern kann es nur die Politik.

Lesenswert zur Sache ist übrigens auch eine Empfehlung des Fernstudien-Experten Markus Jung im Expertenforum auf Monster.de :
https://forum.monster.de/n/pfx/forum.aspx?tsn=1&nav=messages&webtag=exp99503&tid=6

Ferner noch eine allgemeine Aussage der Arbeitsagentur, wenn man in so einer Situation Beratung wünscht: "Bei einer Arbeitsuchendmeldung besteht keine Verpflichtung ein aktuelles Beschäftigungsverhältnis oder Studium zu beenden" (Arbeitssuchendmeldung ist meist Voraussetzung, damit "der Staat" da überhaupt mit einem spricht und vielleicht etwas hilft...)
 
Das System der klassischen juristischen Ausbildung in Deutschland ist unverantwortlich und nicht mehr zeitgemäß - echte Prüfungen finden erst am Ende des langen Studiums statt und die "Durchfaller" werden ohne jede Absicherung freigesetzt. Richtig ist es m.E. nicht, aber ändern kann es nur die Politik.
Hear, hear!

Dir viel Glück! Und wenn es als Beamter nicht klappt, wird's vielleicht was als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst.
 
Nun, die Ratschläge in Richtung privater Hochschulen bzw. FHs wo ein vermeintlich schnelleres abschliessen möglich ist halte ich persönlich für zweifelhaft.
Auch vom Background scheint mir der Experte eher fachfremd zu sein.
 
Nun, die Ratschläge in Richtung privater Hochschulen bzw. FHs wo ein vermeintlich schnelleres abschliessen möglich ist halte ich persönlich für zweifelhaft.
Auch vom Background scheint mir der Experte eher fachfremd zu sein.


Das würde ich allerdings auch sagen. Ohnehin, was Fernhochschulen angeht, überzeugen mich die privaten Fernhochschulen gegenüber der Fernuni nicht. Zwar habe ich deren Angebot nicht getestet, durchaus aber das Angebot der Fernuni, wenn auch fachfremd, in Wirtschafts- und Politikwissenschaften. Dort waren Studienmaterialen und die Form der Betreuung so ausgereift, dass nur die typische Belastung des Fernstudierens auf der persönlichen Seite für mich gegen ein Fernstudium sprachen. (Wie an anderer Stelle mitgeteilt, ich studiere den LL.B. an der HWR Berlin und hierher hat mich dieses Anliegen verschlagen, in der Annahme, dass die offene Gestaltung des Anmeldeverfahrens in diesem Forum Gäste nicht ausklammern soll.)

Ich kann mir also nicht vorstellen, dass die privaten Fernhochschulen eine wirkliche Alternative zur Fernuni Hagen darstellen können. Vor allem wenn sie einen leichten und schnellen Durchlauf durch das Studium versprechen.
 
Ich habe deren Angebot (Euro-FH u. a.) schon getestet und gebe Markus, der im Übrigen sehr erfolgreich ein Forum zum Thema Fernstudium führt, uneingeschränkt recht. Nichtsdestotrotz studiere ich an einer staatlichen Hochschule. Allerdings aufgrund der geringeren Kosten...
 
Franky,

willkommen im Club! Ich habe auch klassisches Jura studiert in Bayern und bin 2 mal ziemlich knapp durchgefallen. Das ist natürlich der absolute Super-Gau! Mittlerweile, nach gut 3 Monaten Abstand hab ich die "Scheiß drauf Haltung" eingenommen. Wenn man mal ehrlich ist, dann hätten wir das Examen (ohne dir nahe treten zu wollen) eh nur mit 4,irgendwas bestanden.
Und da Jura so ein Massenstudiengang ist mit so vielen Absolventen die besser sind als wir, ist es mehr als fraglich, das du mit nem 4 Pt. Examen einen guten Job gefunden hättest. Wärst zwar Dipl.-Jurist aber eben auch arbeitslos. Was das 2. Staatsexamen betrifft, so muss ich ehrlich zugeben, dass es bei mir auch sehr zweifelhaft gewesen wäre, ob ich dieses dann auch bestanden hätte!!???

Also so gesehen ist es vllt. sogar besser jetzt einen Schnitt zu machen als noch später, wobei die Diskussion darüber immer sehr müßig ist.

Ich habe mich jetzt zum Wintersemester 2011/12 eingeschrieben beim sog. BoL weil ich natürlich wie du auch so schnell wie möglich einen Hochschulabschluß haben will. Die zurückhaltende Anrechnungspraxis kann ich so nicht bestätigen. ich weiß natürlich nicht was normal ist und es wird garantiert individuell passieren, aber mir wurden von den 12 jur. Pflichtmodulen 8 voll angerechnet und 2 weitere halb (d.h. nur Abschlußklausur ohne EAs). Ich studiere Vollzeit und rechne mal damit , dass ich weitere 4 Semster brqauchen werde.

Aber immer noch besser als ein komplett neues Studium (Lehramt) anzufangen. Ich denke auch, dasss ein guter BoL besser ist als ein 4Pt. Examen. Nach dem BoL habe ich vor bei Stadt anzufangen oder in sonst einem kommunalen Arbeitgeber und dann arbeitsbegleitend den Master noch drauf zu packen.

Des weiteren habe ich mich für den Dipl.-Rechtspfleger (FH) in Ba-Wü beworben. Ich habe nicht alle vorherigen Postings genau durchgelesen, aber für den beruf solltest du dich (falls noch nicht geschehen) mal schlaumachen. Ist meiner Meinung nach eine gute Alternative. Falls das klappen sollte, werde ich das machen und den BoL nebenher.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtspfleger

Es gibt immer Wege und Möglichkeiten.

Glück auf!
 
@metalruebenase

Selbstverständlich!

1. Aber wieviele Lehrer kennste aus deiner eigenen Schulzeit die gute Pädagogen waren und immer einenn guten Unterricht gemacht haben??

2. Hab ich selber bei meinen Freunden gesehen, dass die Noten denen einfach nur hinterher geschmießen wurden. Ständig 1,0 oder 1,5 ist doch nicht normal! Ausnahmen gibt es immer, aber fast allen???

3. Werden die Staatsexamensklausuren im Lehramt von den eigenen Profs korrigiert, wobei die Profs WISSEN!!!!!???? wer welche Klausur geschrieben hat. Absolut undenkbar in Jura!

4. Der Spruch "wenn Jura einfach wäre, hieße es Lehramt" hat meines Erachents durchaus seine Berechtigung!

5. Mit diesem Auspruch habe ich lediglich dargestellt, dass es effektiver ist den BoL zu machen als komplertt bei 0 anzufangen und nochmals 10 Semster Lehramt zu studieren!
 
Also 3. ist definitiv überholt. Lehramt wurde inzwischen auch fast überall auf Bachelor/Master umgestellt und wer eine Prüfung 3x knapp verhaut, ist wie bei ähnlichen Studiengängen raus. Außerdem wird für den Master teilweise ein bestimmter Schnitt verlangt und wer den nicht schafft, kann nach dem Bachelor sehen, wo er bleibt. 4. mag vielleicht auf die Kombi Geschichte/Politik o. ä. zutreffen, aber mit einem Mathe-/Physik- oder Informatik-Lehramtsstudenten würde ICH nicht tauschen wollen 😀

Hätte an deiner Stelle aber auch nicht noch Lehramt studiert. Sind ja nicht nur die 10 Semester - da kommt ja auch noch der Vorbereitungsdienst dazu.

Falls es bei dir mit dem Dipl.-Rechtspfleger klappt, würde ich auf jeden Fall von vornherein gucken, was dir angerechnet werden kann beim BoL. Dipl.-Verwaltungswirt (jetzt ja auch LL.B.) würde ich definitiv nicht nochmal machen, weil ich die Ausbildung furchtbar fand, aber evtl. kann man sich da inzwischen dann den LL.B. in Hagen sparen und direkt den Master machen? Mit dem Diplom ging das ja nicht. Kommt ja auch auf's persönliche Interesse an, welche der Ausbildungen man machen möchte im öD.
 
@ Matze,

den Punkt 2 kann ich nicht bestätigen. Ich selbst, als Inhaber eines Magistergrades zweier Fächer, die im Lehramtskanon vorkommen, kann das aus eigener Erfahrung berichten. Der Bekanntenkreis ist keine valide Grundlage, auf den Schwierigkeitsgrad eines Studiums zu schließen. Damit hat sich der Spruch unter 4. auch erledigt, der der Abneigung der Juristen gegenüber den Lehrern entspringt.

Punkt 1 ist ebenfalls abwegig, da die Unfähigkeit der Lehrer von damals nicht als Entschuldigung für die eigene Unfähigkeit als Lehrer herhalten darf.

Mit Punkt 5 gehe ich mit Dir konform, da hier die Synergieeffekte am größten sind.
 
muss vermutlich noch bis Mitte Februar warten bis ich bescheinigt bekomme meinen ersten Verzug nach zig Semestern Studium vergeigt zu haben.

Möchte mich nun auf jeden Fall in Hagen einschreiben.

Bin nun am überlegen, ob ich den zweiten Versuch noch wagen soll oder nicht. Das Problem ist, dass ich auf jeden Fall Auflagen in Form von Probeklausuren erfüllen müsste, was das Staatsexamensstudium nochmals um circa 1 bis 1,5 Jahre verlängern dürfte.

Nun gut, mein Problem ist, ob ich mich zunächst nur als Zweithörer in Hagen eintragen sollte. Ich müsste dann doch bei endgültigem Nichtbestehen (= zweiter Versuch ebenfalls vergeigt) in einen Voll- bzw. Teilzeithörer in Hagen umwandeln lassen können, oder?

Denke dass das noch eine Alternative für mich wäre. Würde mich hagentechnisch dann vornehmlich um die rechtswissenschaftlichen Klausuren kümmern, die ebenfalls Inhalt des Staatsexamens sind. Muss schon zugeben, dass mir eine intensive Auseinandersetzung mit "Unternehmensrecht I" oder "Arbeitsrecht" so oder so nicht schaden könnte. Diese Hagener Klausuren kämen mir dann ja nicht in die Quere, also anders als die wirtschaftswissenschaftlichen Gebiete.

Hat da jemand Erfahrungen mit Zweihörerschaft in Hagen neben dem 1. Examen?
 
Nun gut, mein Problem ist, ob ich mich zunächst nur als Zweithörer in Hagen eintragen sollte. Ich müsste dann doch bei endgültigem Nichtbestehen (= zweiter Versuch ebenfalls vergeigt) in einen Voll- bzw. Teilzeithörer in Hagen umwandeln lassen können, oder?

Das geht per Rückmeldung mit Änderung des Hörerstatus, siehe hier:

https://www.fernuni-hagen.de/studium/einschreibung_rueckmeldung/rueckmeldung/rm_mit_aenderung.shtml

Liebe Grüße
 
Kann von der FernUni Hagen nur abraten! Schaut euch mal die Durchfallquoten an. Damit tut man sich keinen Gefallen.

Wirtschaftsrecht ist auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt wie es mir scheint, aber nach einem so langen Jura- Studium nochmals min. 4-5 Semester studieren?!

HWR in Berlin fand ich auch super, aber die erkennen praktisch gar nichts an.

Hatte dann mit einem Personaler gesprochen, der mir auch von der FernUni Hagen abgeraten hatte, wegen des Rufs und er hat mir dann Staatsexamen Plan B empfohlen. Damit habe ich dann eine Anerkennung von 110 ECTS Punkten erreicht, wo mir zunächst nur 35 ECTS Punkte anerkannt wurden und jetzt sollte ich den Abschluss im Sommer wohl endlich in den Händen halten und es geht weiter.
 
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