reicht es in der Klausur aus, z.B. bei Gewinn- oder Umsatzmaxima nur die erste Ableitung gleich null zu setzen, oder muss ich die zweite Ableitung (als ja eigentlich erst hinreichende Bedingung) auch noch prüfen?
Wie "kulant" sind da die Prüfer, bzw. was erwarten sie diesbezüglich?