Bei der Beantragung des Zwischenzeugnisses reichst du die Bescheinigungen über die einzelnen Module, also auch die nicht bestandenen, ein. Solange du das Zwischenzeugnis nicht beantragt hast, kannst Du dir also immer noch überlegen, ob Du die Klausur vielleicht doch wiederholen willst. Erst nach der Beantragung des Zwischenzeugnisses entfällt die Möglichkeit, die Klausur zu wiederholen.
Meine Empfehlung ist nicht bestandene Module mit mehr als 25 % zunächst zurückzustellen, und erst im letzten Semester des Grundstudiums, zu entscheiden, ob Du die Module wiederholen willst. Im Hinblick auf das Abschlusszeugnis lohnt sich eine Wiederholung in vielen Fällen nicht, da die Punktezahlen von 10 A-Modulen zusammenaddiert werden und daraus aus eine Gesamtnote gebildet wird. Im ungünstigsten Fall muß Du Dich also in der Wiederholungsklausur um 50 Punkte verbessern, damit sich die Gesamtnote der A-Module und damit möglicherweise auch die Bachelornote verändert.