K
Knülle
hätte mal eine Frage in eigener Angelegeheit. Hab leider erst mit dem BoL angefangen, deshalb kann ich Sie mir nicht selbst beantworten 😉.
§10 Abs. 2 KSchG regelt die Höhe der Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung. Gibt es wiederum andere §§ oder Gründe, die das aushebeln können?
§10 Abs.3 KSchG sagt aus, was ein Monatsverdienst ist, ist das nun das Netto-Gehalt oder das Bruttogehalt?
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
Gruß
Daniel
§10 Abs. 2 KSchG regelt die Höhe der Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung. Gibt es wiederum andere §§ oder Gründe, die das aushebeln können?
§10 Abs.3 KSchG sagt aus, was ein Monatsverdienst ist, ist das nun das Netto-Gehalt oder das Bruttogehalt?
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
Gruß
Daniel