Kollektives Arbeitsrecht II ohne Kollektives Arbeitsrecht I?

Dr Franke Ghostwriter
ich spiele mit dem Gedanken, als Wahlmodul Kollektives Arbeitsrecht II zu wählen. Ich habe aber Kollektives Arbeitsrecht I nicht gemacht. In den Hinweisen steht nichts davon, dass man Kollektives Arbeitsrecht I gehört haben muss. Sicherlich ist es hilfreich, dass ist für mich klar.

Meine Frage: Ist es zwingend erforderlich zum Verstehen der Skripte, vorher Kollektives Arbeitsrecht gehabt zu haben oder schafft man es auch gut ohne?

Vielleicht kann mir jemand von seinen Erfahrungen berichten?
 
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