Weiss jemand von euch, ob man neben dem klassischen "text-markern" (was ja erlaubt ist) auch mit Haftnotizstreifen arbeiten darf?
Sprich analog zu Buchzeichen im BGB Haftnotizstreifen setzen - und diese eventuell sogar beschriften? z.B. mit "Schadenersatz"
Danke für kurzes Feedback und liebe Grüsse!
Sprich analog zu Buchzeichen im BGB Haftnotizstreifen setzen - und diese eventuell sogar beschriften? z.B. mit "Schadenersatz"
Danke für kurzes Feedback und liebe Grüsse!