Gemeinde,
§ 90a BGB Tiere lautet
(1) Tiere sind keine Sachen.
(2) Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.
(3) Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Ist Abs. 3 eine Fiktion? (vgl. Propädeutikum Teil drei, D. III. 2. f), Seite 33)
Ich meine Ja. Die Rechtsfolgen für "Sache" sollen für "Tiere" gelten (die keine Sachen sind), falls nichts anderes bestimmt ist. Ein Tier gilt als Sache, wenn nichts anderes bestimmt ist, d.h. ungleiche Tatbestände werden unter einer bestimmten Voraussetzung (die weit gefasst ist, aber warum auch nicht) gleich behandelt.
Das ist mal eine Fiktion ohne Schlüsselwort "gilt", wenn es tatsächlich eine ist.
Wie seht Ihr das? Fiktion oder nicht?
Liebe Grüße
§ 90a BGB Tiere lautet
(1) Tiere sind keine Sachen.
(2) Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.
(3) Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Ist Abs. 3 eine Fiktion? (vgl. Propädeutikum Teil drei, D. III. 2. f), Seite 33)
Ich meine Ja. Die Rechtsfolgen für "Sache" sollen für "Tiere" gelten (die keine Sachen sind), falls nichts anderes bestimmt ist. Ein Tier gilt als Sache, wenn nichts anderes bestimmt ist, d.h. ungleiche Tatbestände werden unter einer bestimmten Voraussetzung (die weit gefasst ist, aber warum auch nicht) gleich behandelt.
Das ist mal eine Fiktion ohne Schlüsselwort "gilt", wenn es tatsächlich eine ist.
Wie seht Ihr das? Fiktion oder nicht?
Liebe Grüße