ich bin eben beim Durcharbeiten meines AS- Fallskripts auf Fall 31 "Unerwarteter Aufhebungsvertrag" gestoßen und habe ein Verständnisproblem.
Es heisst dort, dass ein AN überrumpelt wurde von seinem AG, einen vorformulierten (!) Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Die Lösung im Skript prüft dann, ob der Aufhebungsvertrag wegen unangemessener Benachteiligung i.S.v. § 307 I 1 unwirksam sein könnte und kommt zum Schluss, dass dieser Aufhebungsvertrag keiner Inhaltskontrolle unterliegt, da er "keine Regelung hinsichtlich bereits bestehender Ansprüche" enthält. Es handelt sich hier um einen "ganz normalen" Aufhebungsvertrag, also schlicht Ende Arbeitsverhältnis zu einem Termin in 2 Monaten.
Irgendwie verstehe ich das nicht, denn Arbeitsverträge (also Einstellungsverträge), die vorformuliert sind, unterliegen doch auch der Inhaltskontrolle. In dem Fall hier wird mit § 307 III 1 argumentiert und gesagt, der Aufhebungsvertrag würde keine Abweichungen bzw. Ergänzungen von Rechtsvorschriften enthalten.
Ist das evtl. so, weil ein Aufhebungsvertrag gesetzlich gar nicht geregelt ist, Einstellungsverträge aber teilweise schon (z.B. § 612 zum Gehalt) ?? Das wäre jetzt die einzige mir schlüssige Argumentation. Also ich bin ja sonst sehr angetan von Alpmann- Schmidt, aber hier verstehe ich die Argumentation irgendwie nicht 😕
Kann mir von euch jemand auf die Sprünge helfen? Das wäre toll...
Danke danke 🙂
Grüße, Juli
Es heisst dort, dass ein AN überrumpelt wurde von seinem AG, einen vorformulierten (!) Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Die Lösung im Skript prüft dann, ob der Aufhebungsvertrag wegen unangemessener Benachteiligung i.S.v. § 307 I 1 unwirksam sein könnte und kommt zum Schluss, dass dieser Aufhebungsvertrag keiner Inhaltskontrolle unterliegt, da er "keine Regelung hinsichtlich bereits bestehender Ansprüche" enthält. Es handelt sich hier um einen "ganz normalen" Aufhebungsvertrag, also schlicht Ende Arbeitsverhältnis zu einem Termin in 2 Monaten.
Irgendwie verstehe ich das nicht, denn Arbeitsverträge (also Einstellungsverträge), die vorformuliert sind, unterliegen doch auch der Inhaltskontrolle. In dem Fall hier wird mit § 307 III 1 argumentiert und gesagt, der Aufhebungsvertrag würde keine Abweichungen bzw. Ergänzungen von Rechtsvorschriften enthalten.
Ist das evtl. so, weil ein Aufhebungsvertrag gesetzlich gar nicht geregelt ist, Einstellungsverträge aber teilweise schon (z.B. § 612 zum Gehalt) ?? Das wäre jetzt die einzige mir schlüssige Argumentation. Also ich bin ja sonst sehr angetan von Alpmann- Schmidt, aber hier verstehe ich die Argumentation irgendwie nicht 😕
Kann mir von euch jemand auf die Sprünge helfen? Das wäre toll...
Danke danke 🙂
Grüße, Juli