Hausarbeit ?! generelle Infos ?!

Dr Franke Ghostwriter
will in diesem Semester meine Hausarbeit in DuEV schreiben und wollte nun wissen wie diese gewertet wird.

1. ist sie Voraussetzung für die Klausur ==> Zulassung ?
2. kann man sie als ersatz für die Klausur schreiben ==> Staat der Klausur ?
3. geht die Note der Hausarbeit in die Klausur ein ? ==> kombinierte Note ?

Ich frage deshalb, weil ich noch kein Infoheft bekommen habe ( neue Addy ... hoffe es kommt noch ) und es letztes Jahr ne Email gab mit Regeländerungen die ich nicht mehr finde...

Habt ihr ansonsten noch irgendwelche Tipps wie man das Fach am besten angeht? wäre super !

LG RED
 
Wie ist denn das mit der Anrechnung der HA als Prüfungsleitstung? Habe hier im Forum gelesen, dass sie bei einigen als Prüfungsleistung die Klausur ersetzt hat? Oder hab ich das nun falsch verstanden? Ich dachte, man muss die HA für die Zulassung zur Klausur schreiben aber die Klausur dann auch noch absolvieren?

Wäre toll, wenn mir das einer mal so erklären könnte dass ich da durchfinde, denn ich bin grad ziemlich verwirrt und werde aus den o.g. Prüfungsinformationen auch nicht recht schlau....

Vielen Dank schon mal
 
Im Wintersemester 2010/2011 konnte man die Note der Hausarbeit als Klausurnote übernehmen. Ich habe das so gemacht. Das Ergebnis kam 14 Tage vor der Klausur. Soweit ich weiß, war das aber eine Ausnahme, da die Regelungen zu den Hausarbeiten im laufenden Semester geändert wurden. Das betraf auch noch BGB II und BGB IV. Soweit ich weiß, geht das im SS 2011 nicht mehr, da ist die Hausarbeit nur noch Ersatz für die Einsendearbeiten und somit Voraussetzung für die Klausurteilnahme. Für Sicherheit sorgt hier nur das Prüfungsamt. Schreib einfach eine Mail, die Antwort kommt immer recht schnell

Gruß
 
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