Grundrechte Hausarbeit

Dr Franke Ghostwriter
habe ein Problem und brauche dringend Hilfe:
Ich habe 2 Sachverhalte und soll mich nun für eins entscheiden, leider habe ich kein Sinn für ÖffR. Alles andere klappt ganz gut. Ich habe von euren Studis super nette Sachen mitbekommen, zumindest seid ihr hilfsbereiter als meine lieben Kommilitonen.
Ich brauche dringend professionellen Rat, denn ich muss mich schleunigst für eins der Hausarbeiten entscheiden und diese auch unbedingt mal bestehen. Komme einfach nicht mehr weiter🙁
Ich schildere euch beide Sachverhalte und ihr sagt mir bitte, welche ihr nehmen würdet und wie ihr vorgehen würdet.
Ich brauche diejenige Hausarbeit, die am einfachsten ist.

Sachverhalt 1: Eine irische Einmannsgesellschaft (Austauschstudi) gründet einen entgeltlichen Wirtsch.inform.dienst über das Internet in D führt A dies weiter für deutschen Kundenkreis. Jemand schreibt hier einen Beitrag, wie man dem Finanzamt Vermögen entzieht. Steuerfahndungstelle, die sich auf §§ 93 I, 208 I und 102 I Nr. 4 beruft, entdeckt dies und will von A die persönlichen Daten. Verfassungsbeschwerde A?

Sachverhalt 2: Vereinigung die sich im Internet darstellt gegen Fremdenfeindlichkeit etc. Sie können jeden, aus wichtigem Grund, von der Teilnahme ausschließen. Ein Bürger schimpft hier über eine bestimmte Partei, sie seien neofaschistisch. Bürger B wird vom Forum ausgeschlossen. Grund: Ihr Ansehen, es könnten sich Forenmitglieder abwenden. Amstgericht und Landgericht geben dem Verein Recht. B möchte nun Verfassungsbeschwerde erheben. Er beruft sich auf Meinungsfreiheit.

Ich bedanke mich für jeden Tipp und freue mich auf eure Antworten.:hilfe
 
zum ersten Fall: Ich weiß ja nicht, inwieweit du mit Steuerrecht, Finanzamt usw. schon zu tun hattest. Ich selbst arbeite beim Finanzamt, würde persönlich die 1. Aufgabe interessanter finden, aber denke dass du dich dann auch im Einzelnen mehr mit steuerrechtlichen Aspekten vertraut machen musst, um einen Einstieg in das Thema zu finden.Zwar geht es um die Grundrechte, aber ich denke das ein wenig Hintergrundwissen zur Begründung der Sache notwendig ist.
Auf Grund dessen denke ich, dass die 2. Aufgabe, und ich muss sagen ich stehe mit dem Thema Öffentliches Recht auf Kriegsfuss, wahrscheinlich einfacher sein wird.
Zum Thema Meinungsfreiheit gibt es denke ich auch einiges an guter und noch relativ schnell zu verstehender Literatur und auch gute Lehrbücher, was im Steuerrecht nicht unbedingt selbstverständlich ist.
Aber wirklich raten, kann man einem anderen bei einer Themenauswahl glaub ich so richtig nichts. Was hast du denn für ein Gefühl? Hast du dir denn schon ganz grob mal Gedanken gemacht, wozu man mehr schreiben kann und vor allem auch mehr hilfreiches findet? Bzw. welches Thema noch eher deine Interessen trifft? Wofür wird mehr Einarbeitungszeit in das Themengebiet nötig sein?
Sorry aber was ich dir genau raten soll, weiß ich echt nicht. Wie lange hast du denn noch Zeit?

Gruß Doreen
 
ich bin auch kein Liebhaber von öffentlichem Recht und würde mich auch eher für Aufgabe 2 entscheiden. Zu Art. 5 GG gibt es ziemlich viel Literatur, auch hier im Netz 😉

Aufbau der VB dürfte ja klar sein, dann los ... In zwei Tagen steht so eine Hausarbeit 😉

Gruß


Sandra
 
ich weiss nicht weiter..

Erstmal lieben Dank für die Beiträge🙂
Ich bin sooo schlecht in Staatsrecht, dass ich meistens den Hauptkern der Sache nicht erkenne, das ist auch hier mein Problem. Der 2. Sachverhalt wird von einem Prof gestellt, bei dem immer eine hohe Rate durchfallen. Ich bin auch schon bereits 2 Mal bei diesem Professor durchgefallen, den Rest könnt ihr euch ja denken.....:jagenauso

Der andere ist ein Privatdozent, den ich nicht kenne. Ich denke dass wenig auf Steuerrecht einzugehen ist, da es eine 2.-Semesterhausarbeit ist und Steuerrecht noch nicht zur bisherigen Ausbildung gehört. Genau weiss ich es aber auch nicht.
Ihr habt schon Recht, dass zur Meinungsfreiheit mehr zu erzählen gibt, als zum Datenschutz. Jedoch die Durchfallrate beim Professor der den 2. Sachverhalt stellt, ist ziemlich abschreckend.

Ich bin verzweifelt...
 
Moment ... Datenschutz ... Da gibts doch ein brandaktuelles Urteil vom BVerfG dazu ... Vielleicht kannst Du mal dort suchen. Häufig orientieren sich die Hausarbeiten im Verfassungsrecht an neuen Urteilen des BVerfG.

Vielleicht hast Du ja bei einem Fall Glück und der Fall lag tatsächlich so oder in abgewandelter Form beim BVerfG vor. Auch könntest Du über juris oder Becks-online suchen, falls es was älteres wäre ...

Nur ein Tipp!

Gruß


Sandra

PS (Den Einstieg über § 13 BVerfGG dürftest Du sicherlich finden)
 
ich finde die erste HA auch spannender. Wenn ich mich recht entsinne, dann gibt es in einem Fallbuch einen ähnlichen Fall. Da ging es dann u.a. um Pressefreiheit, weil in einer Zeitung in einer Chiffreanzeige Auslandsimmobilien zur "Steuerersparnis" angeboten wurden und das Finanzamt dann die Personendaten von der Zeitschrift haben wollte (ohne Gewähr - habe ich vor längerer Zeit mal gelesen).

Trifft es also nicht ganz, aber evtl. gibt es da die eine oder andere Anregung.

(ich glaube es war in diesem Buch: Fälle und Lösungen zum Staatsrecht von Brauner/Stollmann/Weiß)

LG, Kira
 
Ich stehe mit VerfR nicht so sehr auf dem Kriegsfuß. Fand es sogar ganz interessant 🙄 .
Ich würde die 2. Aufgabe bearbeiten. Sie bereitet keine großen Schwierigkeiten. Einfach schön dem Aufbau folgen (siehe z.B. Alpmann-Schmidt) und ausführlich die Meinungsfreiheit diskutieren.
Wenn man das befolgt, kann bei einer Verfassungsbeschwerde nicht viel schiefgehen.
Wenn du noch Hilfe brauchst, meld dich einfach!

LG und viel Erfolg!

Heike
 
Naja, ich würde die zweite Arbeit nehmen. Wenn Du Probleme mit dem Prüfungsaufbau hast, empfehle ich Dir mal ein paar Staats und Verfassungsrechtsfälle im Buch "Musterklausuren Staats und verfassungsrecht" aus dem Verlag Deutsche Polizeiliteratur zu lesen. Die Schemata dort sind sehr gut und Meinungsfreiheit ist natürlich auch Thema.
 
Komme nicht weiter.

Ich danke euch für all eure zahlreichen Tipps und Gedanken, habt mir auf jedenfall sehr geholfen.
Ich habe mich für die Meinungsfreiheit entschieden und stehe schon wieder vor dem AUS.
Mich würde interessieren, ob die Schranke: Allgemeine Gesetze:
art. vierzehn GG oder hundertfünfundachtzig ff. StGB oder achthundertdreiundzwanzig iVm tausendvier und neunhundertdrei BGB ist. Ich tendiere zu Artikel vierzehn GG. Die Internet-Domaine des Vereins als Eigentum mit eigenen Rechten(AGB's), wogegen der Typ verstoßen hat. Wo muss ich aber Beleidigung oder die restlichen von mir aufgeführten Paragraphen aufführen? In der Angemessenheit? Oder bin ich ganz auf dem Holzweg..?

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Es ist absolut ätzend, alleine durchs Studium zu kommen. :hilfe: :auweia: :confused
 
Wenn mehrere Schranken für Dich in Betracht kommen, prüfst Du eben eine nach der anderen durch ...

Solltest Dir vielleicht mal die Niederle-Skripte zum Staatsrecht beschaffen. Die sind idiotensicher ... Zumindest hat frau dann aufbaumäßig keine Probs ...

Außerdem könntest Du mal beim BVerfG (evtl. auch EuGH) nachschauen und das bzw. die passenden Urteile raussuchen. Das was das Gericht in ihrer Begründung in Erwägung gezogen hat (regelmäßig sind die Teile ca. 80 Seiten lang *g*) baue eben auch in Deine Arbeit ein ...

Gruß


Sandra
 
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