Gesetzestexte

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Jaseki

Dr Franke Ghostwriter
wie es scheint muss ich dieses Semester ein wenig umplanen und statt wie angestrebt VerfR nun ArbVR belegen. Die Unterlagen dazu befinden sich in Italien, ich bin in Kamerun. Wird alles ein wenig knapp weil meine Rückkehr erst für den 27. April geplant ist. Damit ich wenigstens dann richtig loslegen kann will ich schon jetzt die entsprechenden Gesetzestexte besorgen. Kann aber in den KEs logischerweise nicht nachschauen, welche ich brauche. Kann mir wer weiterhelfen?
Danke und viele Grüße
Jana
 
Ich habe dieselbe Problemen hier in Brasilien. Ich bin Richter hier in Rio und fliegt nach Deutschland, um in einem Kongress teilzunehmen.
Ich möchte vor des Kongresses schon was lernen über Deutsches Arbeitsrecht und Arbprozessrecht. Könnte jemand mir helfen?
Viele Grüsse aus Rio.
Fernando Abreu
 
Auch ich habe mal eine Frage zu den Gesetzestexten, mich irritiert es, daß bei den Hilfsmitteln der Schönfelder oder die Beck-Texte angegeben sind. Im Schönfelder ist weder das TzBfG noch die GewO abgedruckt. Da ich die Klausur schreibe, ohne den Kurs bearbeitet zu haben (durch die Anrechnung), kenne ich nicht den gesamten Inhalt der KE´s. Was meint Ihr Eurer Erfahrung nach- wird auf mögliche Ansprüche aus Arbeitsvertrag i.V.m. GewO oder TzBfG kein Schwerpunkt gesetzt, muß man solche Ansprüche ohne Text parat haben, werden Auszüge bereitgestellt, wenn es von Nöten ist oder sollte man einfach die Beck-Texte mitnehmen?!? 😕 Über Eure Ideen und Erfahrungen würde ich mich sehr freuen, CRicky
 
auch
ob Auszüge bereit gestellt werden weiß ich nicht. Dass man es ohne Text bearbeiten soll, halte ich für recht unwahrscheinlich. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sie übersehen haben, dass die GeWO und das TzBfG nicht drin sind. Ich für meinen Teil habe beschlossen, dass die GewO nicht so ausreichend bearbeitet wird, dass es wahrscheinlich ist, dass Fälle damit gelöst werden müssen. Das TzBfG dagegen wird recht ausführlich angesprochen, so dass ich die Fälle doch gelernt habe. Wenn Du die Becktexte hast oder kaufen willst, würde ich sie zur Sicherheit mitnehmen und nicht den Schönfelder.
Viele Grüße
Jana
 
Vorsicht ist geboten! 😱

Schönfelder i.S.d. §1 SchönfelderVO 😀 heisst bestimmt nicht nur Schönfelder Hauptband, sondern auch Ergänzungsband. Im Ergänzungsband steht das ganze Gerümpel 😛 drinn.

Also entweder die Gesamtausgabe des Schönfelder in Klausur buckeln oder die Becktexte Arbeitsrecht mitnehmen.

Viel Glück uns allen!
 
Für das TzBfG trifft das zu, für die GewO allerdings nicht... Die ist auch nicht im Ergänzungsband, sondern im Sartorius... Aber was das angeht, werde ich wohl auf Nr. sicher gehen und die dtv-Beck Texte nehmen, erspare ich mir auch Schlepperei und habe mehr Platz während der Klausur!
 
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