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Hallo Mary-Alice
1. Sodan, Grundgesetz, 2. Aufl. 2011.
M.E. ist dann 5 I nur noch anzuprüfen und als mitbetroffens Kommunikationsrecht darzustellen, weil hier gem. Sachverhalt nur die örtliche Versammlung zu problematisieren ist.
Aber wenn Dir bei Art. 8 das SING aufgrund von Nichtigkeit wegfällt, gibt es m.E. sachlogisch keinen Grund mehr jetzt weiter für 5 I im 2. Schritt dann wieder anzunehmen, dass das SING doch noch bestehen könnte, um vermeintlich ein "allgemeines Gesetz" zu werden. Das SING ist im Rahmen des Versammlungsrecht als lex speciales zum VersG zu sehen und das lex speciales ist von Dir als nichtig geprüft worden. Also das SING iust für weitere Prüfungen gestorben, oder?
Gruss, Justus
Hallo ReginaB
Prüfst Du nur "SING" oder "SING und VersG" oder "letztlich nur noch VersG"? Und in welcher Artikelreihenfolge?
Da ist wohl noch eine Lotse-Aufgabe zu bearbeiten. Wie ist da jetzt eigentl. Wird man mit bestandener HA zur Klausur zu gelassen oder muss man auch noch die Lotse-Aufgabe bestehen?
Hallo,
kann mir jemand sagen wo man sehen kann wann die hasuarbeit vom sommersemester 2012 abgegeben werden muss bzw. wann die bearbeitungszeit anfängt und aufhört oder weiß das jemand?
Danke im Voraus
Hallo Kest,
der Termin wird im Heft Studien- und Prüfungsinformation 1 für das Sommersemster 2012 stehen. Du kannst die Hefte über die Homepage der Fakultät ReWi als pdf abrufen. Für das SS 12 ist aber noch nichts draußen.
LG
Lianea
bei mir steht fast bei jeder Randbemerkung vgl. oder s. Lösung dabei - bringt mir jetzt wenig an Erkenntnis.
Ja, wo bleibt die Musterlösung?