Fristende:
188 I dürfte klar sein oder?
188 II
1. Teil: bezieht sich auf 187 I. Hast du beispielsweise am 15.05. eine Handlung/ein Ereignis, das das Laufen der Frist auslöst, beginnt diese ja erst am 16.05.
Enden tut die Frist dann, wenn sie nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, an dem Tag, an dem das Ereignis/die Handlung war. Also bei einer 1 Monatsfrist wäre es dann der 15.06.
Hast du eine Frist von 4 Wochen, die am Dienstag begonnen hatte, endet sie am Montag vier Wochen später.
2. Teil: bezieht sich auf 187 II. Fristbeginn war der erste Tag, ist die Frist nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt, endet die Frist entsprechend:
z.B. Fristbeginn ist der 28.03. bei 1 Monat wäre das Fristende dann der 28.04.
ist der Fristbeginn z.b. der 31.01., ist bei 1 Monat das Fristende der 28.02., weil es im Monat Februar keinen 31. gibt.