Freiheitsrechte

Dr Franke Ghostwriter
Fällt Euch die Prüfung der Freiheitsrechte auch so schwer? Wo fängt man da an? Willkür- oder Neue-Formel? Was hat es mit den weiteren Gleichheitsrechten auf sich? ....
Weiß hierzu jemand etwas mehr?

Viele Grüße,
Esther
 
Ich glaube mit den "weiteren" Gleichheitsrechten minst du die spezielleren Gleichheitsrechte. Die haben vorang vor dem allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1. Speziellere Gleichheitsrechte findest zu z.B. in Art. 3 Abs.2 (Stichwórt Mann/Frau).

Zu den Formeln des BVerfG: Das ist eine abwägung wie schwerwiegend die Ungleichbehandlung ist. Bei einer geringen Ungleichbehandlung kann man die Willkürformel anwenden, bei einer schwerwiegenden Ungleichbehandlung muss die sog. Neue-Formel angewandt werden. Nach der Neuen-Formel muss dann auch eine ausführliche Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen (geeignet, erforderlich, angemessen).

Für den Fall, dass eine Gleichtsprüfung in der Klausur vorkommt:
Ich persönlich (aber das ist jetzt nix verbindliches), würde davon ausgehen, dass wenn eine Gleichheitsprüfung ansteht, der Eingriff so schwerwiegend ist, dass die neue Formel angewendet werden sollte. Schon deshalb, weil man so viel mehr prüfen kann. (Immer dran denken: In der Klausur gilt Probleme schaffen und nicht im Vorfeld ausschließen😉)
Prinzipiell ist es natürlich auch eine Argumentationssache, welche Formel man anwendet. Aber geh mal davon aus, dass genug Hinweisse im Sachverhalt stehen, wie schwerwiegend die Ungleichbehandlung ist, so dass dir die Entscheidung welche Formel anzuwenden ist, relativ leicht gemacht wird.
 
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