hab mal einen Fragenkatalog zusammengestellt, wäre für eure Hilfe sehr dankbar...😱
A Soll/Darf man bei der Definition des Begriffs "Sache" den § 90 BGB nennen?
B Welche BGB Normen dürfen im strafrechtl. Gutachten überhaupt analog verwandt werden / auf welche zivilrechtlichen Erwägungen darf man Bezug nehmen?
C Wie weiß ich, wann welcher Vorsatz geprüft werden muss???
D Wie sind Zueignung und Zueignungsabsicht zu trennen?
E Wie berücksichtigt man die Kausalität im Rahmen der Diebstahlsprüfung?
F Was ist gemeint mit objektiver Zurechnung im objektiven Tatbestand?
Viele Grüße aus dem Münsterland
A Soll/Darf man bei der Definition des Begriffs "Sache" den § 90 BGB nennen?
B Welche BGB Normen dürfen im strafrechtl. Gutachten überhaupt analog verwandt werden / auf welche zivilrechtlichen Erwägungen darf man Bezug nehmen?
C Wie weiß ich, wann welcher Vorsatz geprüft werden muss???
D Wie sind Zueignung und Zueignungsabsicht zu trennen?
E Wie berücksichtigt man die Kausalität im Rahmen der Diebstahlsprüfung?
F Was ist gemeint mit objektiver Zurechnung im objektiven Tatbestand?
Viele Grüße aus dem Münsterland