Frage zur Kurseinheit 3

Dr Franke Ghostwriter
Frage zur KE 3

Hallo

ich hätte da mal eine kurze Frage die mich sehr verwirrt und zwar. In der KE 3 Öffentliches Recht auf der Seite 48 zu 4. das Bundesstaatsprinzip steht drinnen: "Die einzelnen Bundesstaaten haben selber Staatsqualität". So, in der Berufsschule wo ich auch ÖR habe, haben wir aber nun in dem Zusammenhang gelernt das diese keine Staataqualität besitzen. Na was stimmt denn nun. Ich bin total verwirrt :confused
 
Die Darstellung im Skript ist korrekt. Die Bundesländer besitzen Staatsqualität. Möglichweise ging es in der Berufsschule darum, dass im völkerrechtliche Sinne die Bundesländer keine Staaten sind. Sie besitzen aber trotzdem Staatsqualität die sich u.a. in den Landesverfassungen und ggf. den Landesverfassungsgerichten ausdrückt.
 
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