Claudia,
also die gelben Seiten sind nicht so viel. Man kann sie sich eigentlich auch ganz gut einprägen. Am besten lerne ich Sachen, wenn ich mir Fälle dazu anschaue. Man muss die Fälle ja nicht immer selbst lösen. Am Anfang genügt es, wenn man sie die Musterlösung anschaut. Da kann man sehr viel lernen, vor allem was den Aufbau und die Formulierungen angeht.
Ich kann nur sagen, dass es nicht stimmt, dass man die Meinung des Lehrstuhls vertreten muss. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man fast alles vertreten kann, man muss es eben nur gut begründen. Auf die Begründung legt der Lehrstuhl sehr viel Wert. Am besten schaust Du dir ein paar Fälle zu den verschiedenen Theorienstreits an und liest dir andere Meinungen durch. Oftmals überzeugen die Meinungen der Literatur, so dass Du diese in der Klausur oder in der EA auch vertreten kannst. Man sollte aber darauf achten, dass wenn alle Theorien zum selben Ergebnis kommen, eine Entscheidung hinfällig ist. Dann schreibt man nur ganz kurz: "Alle Theorien kommen zu dem und dem Ergebnis. Folglich liegt .... vor" (oder ähnlich). Es wird vielleicht keinen Punktabzug geben, wenn man die Theorien gegeneinander abwägt und sich einer Theorie anschliesst, aber man verschwendet eben Zeit, die einem später fehlen kann.
Noch ein kleiner Tip für Fallbücher:
Ich kann die Fallbücher von Hemmer empfehlen, mit denen bin ich bisher sehr gut gefahren. Auch ein sehr gutes Buch ist "Klausurenkurs im Strafrecht I" von Werner Beulke (auch wenn es schon sehr vertiefend ist hat er gute Übersichten und ein super ausformuliertes Gutachten). Wovon ich dringend nur abraten kann sind die Fallbücher "Die Fälle" ich glaube vom Achso-Verlag. Das dort dargestellte Gutachten zieht leider den Gutachtenstil nicht sauber durch und es werden oft Mindermeinungen vertreten, die manchmal schwer nachzuvollziehen sind. Daher können diese Bücher eher dazu verleiten, sich etwas falsches anzulernen.
Na dann wünsche ich allen einen guten Start in die neue Woche,
LG Jeannette